Veranstaltung planen? So geht es einfacher!

Eine Veranstaltung des Vereins steht an, an vieles muss gedacht werden. Als ehrenamtlicher Organisator fehlt oft die Routine und man weiß nicht was alles zu tun ist sowie welche Genehmigungen einzuholen sind. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, was alles nötig ist und welche Möglichkeiten zur Werbung für Ihr Fest bestehen – haben wir diese Seite für Sie erstellt.

Haben Sie keine eigene Location? Hier können Sie die gemeindeeigenen Veranstaltungsorte anmieten.

Planen Sie Ihr Fest mit Gastronomie und Alkoholausschank? Dann benötigen Sie eine Gestattung
eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§12 GastG).

Planen Sie Ihr Fest ohne Alkoholausschank? Dann benötigen Sie eine Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung (Art. 19 Abs. 1 LStVG).

Für den Gastrobetrieb benötigen Sie zusätzlich vom LRA die Meldung nach Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 für Lebensmittelunternehmer*innen und Veranstaltungen.

Soll ein Parkplatz oder ein Teil der Straße für Ihr Fest gesperrt werden? Dafür müssen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen.

Hier können Sie zur Bewerbung Ihrer Veranstaltung die gemeindeeigenen Plakattafeln buchen.

Link: Veranstaltung zur Veröffentlichung im Veranstaltungskalender einreichen

Ihre Veranstaltungen können Sie kostenfrei in zwei Veranstaltungskalender eintragen um Ihre Zielgruppe besser zu erreichen.

Möchten Sie Ihre Feier durch ein Feuerwerk optisch aufwerten – beantragen Sie dies vorher beim Ordnungsamt.

Als Fairtrade-Gemeinde haben wir für Sie einen fairen Leitfaden für die Veranstaltung von Festen erstellt.

Auf Ihrer Feier wird Musik gespielt? Hier können Sie Ihre Musik bei der GEMA anmelden. Sie finden auch Informationen wann Sie Musik bei der GEMA melden müssen. Für Vereine in Bayern gibt es derzeit eine Sonderlösung – informieren Sie sich hier.

Die Bay. Staatsregierung bietet mit dem Leitfaden Unterstützung für die Veranstaltung von Festen.

Beim Landratsamt sind das Gesundheitsamt und das Jugendamt angesiedelt, dies ist wichtig für die Abgabe von Speisen und Getränken bei Ihrem Fest. Darüber hinaus müssen manche Anträge beim Landratsamt eingereicht werden. In den Links finden Sie alle relevanten Merkblätter und Infos.