Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir (Gemeinde Schwarzenbruck) bemüht, unsere Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Unser Anspruch ist, unsere Webseite bestmöglich barrierefrei und darüber hinaus für mobile Geräte sehr gut nutzbar zu gestalten. Wir sind bestrebt dies stetig zu verbessern.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.schwarzenbruck.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Rechtsgrundlage für die Barrierefreiheit sind die internationalen Standards der Accessibility Guidelines 2.1 auf Level AA (WCAG 2.1) sowie die größtenteils gleichlautenden Anforderungen der Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0.
Diese Webseite ist wegen der unter Punkt 2 und 3 aufgeführten Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Folgende Punkte sind nicht oder nur teilweise barrierefrei:

  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb der oben genannten Webseite können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Informationen in Gebärdensprache sind auf dieser Webseite derzeit noch nicht zu finden.
  • Informationen in Leichter Sprache werden derzeit noch nicht angeboten.
  • Videos, die auf der oben genannten Webseite der Gemeinde Schwarzenbruck verlinkt sind, verfügen nicht alle über eine Untertitelung.

3. Unverhältnismäßige Belastung

Der nachfolgende Teilbereich ist nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen würde.

  • Die auf der Website hinterlegten PDF- oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Die Gemeinde Schwarzenbruck kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen, um eine Schulung zum Thema “Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente” sowie vor allem die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können zwar beschreibbar gemacht und vereinfacht werden, allerdings können diese nicht vollständig barrierefrei überarbeitet werden. Die Gemeinde Schwarzenbruck ist jedoch bemüht, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Evaluationsmethode

Diese Erklärung wurde im Oktober 2022 erstellt und überprüft. Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte unter anderem im Zuge einer Selbstbewertung der von der Initiative “BIK für alle” (Barrierefrei informieren und kommunizieren – für alle) zur Verfügung gestellten Kriterien.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Gemeinde Schwarzenbruck
Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Straße 16
90592 Schwarzenbruck
Telefon: 09128-99 11 107

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, haben Sie nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Die Durchsetzungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV.

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und zu den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Website: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.10.2022 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27.10.2022 überprüft.