Gesundheitsamt muss Kontaktnachverfolgung verschlanken – Was positiv Getestete und Kontaktpersonen jetzt tun müssen

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus ist aktuell so hoch, dass das Staatliche Gesundheitsamt des Nürnberger Landes die Kontaktverfolgung kaum noch bewältigen kann und seine Prozesse deutlich verschlanken muss. Infizierte und Kontaktpersonen müssen deswegen nun einiges selbstständig erledigen.

Bild: Andre_Gramlich

Die Contact Tracing Teams des Laufer Gesundheitsamtes arbeiten seit Wochen im Schichtdienst von 6.00 bis 22.00 Uhr, an den Wochenenden ist die Behörde von 8.00 bis 18.00 Uhr besetzt. Kräfte der Bundeswehr und viele Kolleg*innen aus anderen Bereichen des Landratsamts helfen mittlerweile im Gesundheitsamt aus, das bereits Aufgaben abgegeben und Termine aufgeschoben hat, wo es verantwortbar ist. Trotzdem reichen die Kapazitäten nicht, um den seit Wochen starken Anstieg an Neuinfektionen organisatorisch zu bewältigen. Deswegen musste das Gesundheitsamt seine Strategie nun anpassen.

Die neue Vorgehensweise sieht folgendermaßen aus: Wenn jemand mit einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurde, schickt das testende Labor diesen Befund gleichzeitig sowohl an die getestete Person als auch an das Gesundheitsamt in Lauf. Bisher haben die Contact Tracing Teams mit jeder infizierten Person, „Indexfall“ genannt, telefonisch Kontakt aufgenommen, das weitere Vorgehen persönlich durchgesprochen und Kontaktpersonen ermittelt. Dies ist jetzt durch die hohen Fallzahlen nicht mehr möglich. Die Infizierten bekommen nun keinen Anruf mehr, sondern sofort das sogenannte Isolationsschreiben, das sie für einen dort definierten Zeitraum in häusliche Isolation schickt und als Bestätigung derselben beispielsweise am Arbeitsplatz gilt.

Dem Isolationsschreiben liegen weitere Blätter bei: Auf einem müssen die Indexfälle ihre engen Kontaktpersonen aufführen und es sofort an das Gesundheitsamt zurückschicken. Als Kontaktpersonen gelten in erster Linie Personen, die mit der positiv getesteten Person in einem Haushalt leben.

Ein weiteres Schreiben definiert, wann diese Kontaktpersonen in Quarantäne müssen – dies hängt aktuell vom Impf- oder Genesenenstatus der Person ab. Wenn eine Quarantäne notwendig ist, können und sollen die Betroffenen mithilfe dieses Infoschreibens selbst errechnen, wie lange sie in Quarantäne gehen müssen. Derzeit kann man die Quarantäne in vielen Fällen früher beenden, indem man sich nach Abklingen aller Symptome und einer bestimmten Frist „freitestet“, also einen Schnelltest vornehmen lässt, der negativ ausfällt. Dieses Ergebnis müssen die Betroffenen dann ans Gesundheitsamt schicken. Sobald dies geschehen ist, dürfen die Kontaktpersonen die Quarantäne selbstständig beenden; auch hier ist kein Anruf und keine offizielle „Entlassung“ durch das Gesundheitsamt mehr nötig.

Personen, die in Quarantäne gehen, brauchen oft das Quarantäneschreiben, beispielsweise um es am Arbeitsplatz vorzuzeigen. Um das Quarantäneschreiben zu erhalten, muss eine Person auf der Liste der Kontaktpersonen stehen, die der Indexfall an das Gesundheitsamt geschickt hat. Wer kein Haushaltsmitglied des Indexfalls ist, soll bitte selbstständig eine E-Mail an das Gesundheitsamt schreiben und dort Name, Kontaktdaten, das eigene Geburtsdatum und den Namen des Indexfalls angeben. Das Gesundheitsamt prüft diese Angaben und vergleicht sie mit denen des Indexfalls, ehe es ein Quarantäneschreiben erstellt. Aktuell kann es mehrere Wochen dauern, ehe das Quarantäneschreiben die Kontaktpersonen erreicht. Das Gesundheitsamt bittet um Verständnis.

Aktuelle Informationen über die Dauer von Isolation und Quarantäne, den Umgang mit Symptomen und die Impf- und Genesenenstatus finden sich nicht nur in den Informationsschreiben, das die Indexfälle erhalten, sondern auch auf der Website des Landratsamtes unter https://landkreis.nuernberger-land.de/index.php?id=6089. Wer Fragen hat, lese sich diese Informationen bitte gewissenhaft durch. Das Gesundheitsamt bittet darum, sich nur in Ausnahmefällen telefonisch zu melden.

NÜRNBERGER LAND (lra)