Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, zum 1. März folgende Maßnahmen in Kraft zu setzen:
🌱🌷Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte dürfen wieder öffnen. Es gelten Zutrittsbegrenzungen auf einen Kunden je 10 m2 für die ersten 800 m2 Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m2 sowie die FFP2-Maskenpflicht.
💆♀️💅Neben dem Friseurgewerbe dürfen unter den gleichen Bedingungen weitere körpernahe Dienstleistungsbetriebe wieder öffnen. Beispiele: Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege. Auch hier gilt die Maskenpflicht, diese entfällt bei Kunden nur, soweit die Art der Dienstleistung sie erfordert (Gesichtspflege).
🎷🎸 Darüber hinaus dürfen Musikschulen wieder Einzelunterricht geben, wenn der Inzidenzwert unter 100 ist. Dabei ist der Mindestabstand zu wahren und – soweit das für das betreffende Musikinstrument möglich ist – von Schülern und vom Personal Maske zu tragen.