🆕ℹ️Neue Hundesteuersatzung in Kraft
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer, deren Erhebung durch die örtliche Hundesteuersatzung geregelt wird. Besteuerungsgrundlage ist hierbei das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet Schwarzenbruck. Zum 01.01.2021 wurde die Hundesteuer angepasst. Der Kampfhundesteuersatz wurde in der Gemeinderatssitzung im Januar erneut angepasst.
🐕🐕🦺Die Hundesteuer beträgt ab sofort pro Kalenderjahr
▶55 Euro für den 1. gehaltenen Hund,
▶80 Euro für den 2. gehaltenen Hund,
▶ 105 Euro für jeden weiteren Hund,
▶ 110 Euro für jeden Kampfhund der Kategorie 2 mit positivem Wesenstest bzw. Negativzeugnis (§1 Absatz 2 KampfhVO),
▶1.000 Euro für jeden gehaltenen Kampfhund der Kategorie 1 und der Kategorie 2 ohne positiven Wesenstest bzw. Negativzeugnis (§ 1 KampfhVO).
⏏️Grundsätzlich sind alle Hunde im Gemeindegebiet steuerpflichtig, die älter als 4 Monate sind und mindestens drei Monate eines Jahres im Gemeindegebiet gehalten werden. Bitte melden Sie Ihren Hund innerhalb von 14 Tagen bei uns an. Sie können dies schriftlich tun. Das entsprechende Onlineformular finden Sie unter https://schwarzenbruck.de/digitalesrathaus-einfachonline/
Die Hundesteuersatzung umfasst genauere Details zu Steuerermäßigungen und -befreiungen. Zu finden unter https://schwarzenbruck.de/gemeinderecht/
⏏️Für bestehende Rückfragen stehen Ihnen unsere Kolleginnen aus der Kämmerei unter der Rufnummer 09128/9911-128 (Frau Klatt) oder unter 09128/9911-125 (Frau Wirth) gerne zur Verfügung.