Am Mittwoch, 18. März 2020 findet von 14.00 Uhr bis ca. 16.15 Uhr im Gebäude der Grundschule Schwarzenbruck, Johann-Degelmann-Straße 7, die Schulanmeldung statt. Bitte bringen Sie die Hauptperson – Ihr Kind – mit!
Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig und sind anzumelden, die vom 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014 geboren sind oder die fürs Schuljahr 2019/20 zurückgestellt wurden.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird ein Kind, das in den Monaten Oktober, November, Dezember 2014 geboren wurde schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall vor der Schulanmeldung mit der Grundschule in Verbindung.
Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember 2014 sechs Jahre alt werden, ist als zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule ein schulpsychologisches Gutachten über die Schulfähigkeit notwendig.
Ein Kind, das am 30. Juni mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
Die Pflicht der Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, einen Antrag auf Zurückstellung vom Besuch der Grundschule zu stellen.
Nach der neuen Regelung zum „Einschulungskorridor“ können Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 30. September 2014 sechs Jahre alt werden auf Antrag der Eltern ein Jahr später eingeschult werden. Auch hier besteht die Pflicht der Schulanmeldung.
Nähere Auskünfte erhalten Sie im Sekretariat der Grundschule Schwarzenbruck unter Telefon 09128/1 35 83 (Mo.-Di., Do.-Fr. 8.00-11.30 Uhr)