Wahlhelfer gesucht

Am Sonntag, den 15.03.2020 finden die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. Hierbei stehen in der Gemeinde Schwarzenbruck neben dem 1. Bürgermeister und dem Landrat auch die Mitglieder des Gemeinderates und des Kreistages zur Wahl.

Sollte die Besetzung des Amtes des Ersten Bürgermeisters bzw. Landrats nicht im ersten Wahlgang entschieden werden können, findet eine Stichwahl am Sonntag, 29.03.2020 statt.

Zur Durchführung dieser beiden Wahlen sucht die Gemeinde Schwarzenbruck noch vereinzelt engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich bereit erklären am Wahlsonntag ein Ehrenamt als Wahlhelfer zu übernehmen.

Das Gemeindegebiet wird am Wahltag in zwölf allgemeine Stimmbezirke gegliedert, in denen die derzeit ca. 6.760 Wahlberechtigen ihre Stimmabgabe persönlich vornehmen können. Darüber hinaus werden aufgrund des enormen Zuspruchs neun Brief­wahlbezirke eingerichtet sein, in denen die eingegangenen Wahlbriefe ausgewertet werden.

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Der Wahldienst in den zwölf allgemeinen Stimmbezirken wird daher in zwei Schichten eingeteilt, wobei beide Schichten jeweils für insgesamt fünf Stunden besetzt sind. Die Vormittagsschicht beginnt um 07:50 Uhr, geht bis 12:00 Uhr, und ist zudem vom 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu besetzen. Die Nachmittagsschicht ist von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr terminiert. Die neun Briefwahlbezirke sind in keine Schichten eingeteilt. Der Wahldienst im Briefwahlbezirk beginnt um 15:00 Uhr zur Vorbereitung der Stimmauszählung.
Um 18:00 Uhr treffen sich dann alle Wahlhelfer in den Stimm- bzw. Briefwahlbezir­ken in denen auch der Wahldienst geleistet wurde zur Auszählung der Wahlergebnisse.

Für den Wahldienst zur Kommunalwahl am 15.03.2020 gewährt die Gemeinde Schwarzenbruck an jede Wahlhelferin bzw. jeden Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld von 80,00 €.

Bei einer evtl. Stichwahl am 29.03.2020 wird das Erfrischungsgeld 40,00 € betragen. Voraussetzung für die Übernahme des Ehrenamtes der Wahlhelferin/des Wahlhelfers ist, dass Sie Unionsbürger/in sind und das 18. Lebensjahr spätestens am 15.03.2020 vollendet haben.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Bereitschaft zur Übernahme eines Wahlehrenamtes.

Für Informationen und Ihre Anmeldung steht Ihnen Frau Andrea Ruff (09128/9911-24, a.ruff@schwarzenbruck.de) gerne zur Verfügung.