Die Gemeinde Schwarzenbruck informiert
zur Wasserverbrauchsgebührenabrechnung 2020:

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vorgelegt. Dieser sieht u. a. vor, vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowohl den regulären Umsatzsteuersatz von 19 auf 16 Prozent als auch den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 auf 5 Prozent zu senken. (Quelle: FAQ Bundesfinanzministerium Stand 26.06.2020)

Im Falle der Wasserverbrauchsgebührenabrechnung der Gemeinde Schwarzenbruck, welche den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 betrifft können wir ihnen daher mitteilen, dass nach aktuellen Informationen für die Endabrechnung Wasser der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 5 Prozent anfällt. Eine Zwischenablesung zum 30.06.2020 ist nicht notwendig!

Für Rückfragen stehen wir ihnen unter 09128/9911-49 (Frau Klatt) oder 09128/9911-47 (Herr Hess) gerne zur Verfügung

Ihre Finanzverwaltung der Gemeinde Schwarzenbruck