18. April 2024 | Uhrzeit: 16:00 - 17:30 Uhr
Infoveranstaltung Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Beschreibung:
Was, wenn ich nicht mehr kann?
Angehörige können nicht automatisch die rechtliche Vertretung übernehmen, falls etwas passiert. Eine Vorsorgevollmacht sorgt für klare Verhältnisse.

Schwarzenbruck–Ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt, ein Autounfall oder eine plötzliche Krankheit treffen Menschen mitten im Leben. In diesen Fällen helfen frühzeitige Regelungen mittels Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Die nächste Informationsveranstaltung dazu findet am Donnerstag, den 18. April, um 16 Uhr in der Bürgerhalle in Schwarzenbruck, Johann-Degelmann-Straße 7a, statt.
Was vielen Menschen nicht klar ist: Nach deutschem Recht können Ehepartner oder Angehörige nicht automatisch die rechtliche Vertretung übernehmen. Ohne Vorsorgevollmacht dürfen Ehepartner oder Kinder nicht für sie handeln. Daher ist es wichtig, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung zu erstellen. Damit können Menschen selbstverantwortlich festlegen, wer ihre Rechte wahrnehmen soll, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
Die Betreuungsstelle des Landratsamtes Nürnberger Land bietet in Kooperation mit dem Betreuungsverein „Diakonie NAH e.V.“ eine Informationsveranstaltung an, um über diese Themen umfassend zu informieren.
„Jeder Mensch sollte sich frühzeitig darüber Gedanken machen, wer für ihn bei Krankheit oder im Alter die Entscheidungen treffen darf, und sollte dies schriftlich festlegen“, betonen die Mitarbeiter der Betreuungsvereine und der Betreuungsstelle. Organisiert und nun auch ins südliche Nürnberger Land gebracht wurde die Veranstaltung von Monika Brandmann, der Behindertenbeauftragte der Gemeinde Schwarzenbruck.
Die Veranstaltung dauert ca. 1 ½ Stunden. Der Eintritt ist kostenfrei.

M. Brandmann
Veranstalter:
Behindertenbeauftragte M. Brandmann
Ort:
Bürgerhalle Schwarzenbruck

Infoveranstaltung Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Ort: Bürgerhalle Schwarzenbruck
Veranstalter: Behindertenbeauftragte M. Brandmann
Details: Was, wenn ich nicht mehr kann? Angehörige können nicht automatisch die rechtliche Vertretung übernehmen, falls etwas passiert. Eine Vorsorgevollmacht sorgt für klare Verhältnisse. Schwarzenbruck–Ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt, ein Autounfall oder eine plötzliche Krankheit treffen Menschen mitten im Leben. In diesen Fällen helfen frühzeitige Regelungen mittels Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Die nächste Informationsveranstaltung dazu findet am Donnerstag, den 18. April, um 16 Uhr in der Bürgerhalle in Schwarzenbruck, Johann-Degelmann-Straße 7a, statt. Was vielen Menschen nicht klar ist: Nach deutschem Recht können Ehepartner oder Angehörige nicht automatisch die rechtliche Vertretung übernehmen. Ohne Vorsorgevollmacht dürfen Ehepartner oder Kinder nicht für sie handeln. Daher ist es wichtig, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung zu erstellen. Damit können Menschen selbstverantwortlich festlegen, wer ihre Rechte wahrnehmen soll, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Die Betreuungsstelle des Landratsamtes Nürnberger Land bietet in Kooperation mit dem Betreuungsverein „Diakonie NAH e.V.“ eine Informationsveranstaltung an, um über diese Themen umfassend zu informieren. „Jeder Mensch sollte sich frühzeitig darüber Gedanken machen, wer für ihn bei Krankheit oder im Alter die Entscheidungen treffen darf, und sollte dies schriftlich festlegen“, betonen die Mitarbeiter der Betreuungsvereine und der Betreuungsstelle. Organisiert und nun auch ins südliche Nürnberger Land gebracht wurde die Veranstaltung von Monika Brandmann, der Behindertenbeauftragte der Gemeinde Schwarzenbruck. Die Veranstaltung dauert ca. 1 ½ Stunden. Der Eintritt ist kostenfrei. M. Brandmann

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