Beratungen und Beauftragte
Rentenangelegenheiten
Um einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung einzureichen gibt es verschiedene Möglichkeiten (siehe unten). In der Gemeinde Schwarzenbruck bietet Frau Petra Hopf (Versichertenberaterin der Deutschen Rentenversicherung Bund und Nordbayern) ab 01.01.2024 autark kostenfrei Dienstleistungen im Bereich Rentenanträge und Kontenklärungen für alle Antragsteller (auch außerhalb Schwarzenbrucks) an.
Kontakt
Petra Hopf
Telefon: 0162 / 261 25 61
Wenn Sie keinen Rentenantrag stellen möchten, sondern eine Beratung in Rentenangelegenheiten wünschen, wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Deutsche Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung ist erreichbar unter 0911- 23423100. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Beantragung Ihrer Rente. Für den nahtlosen Übergang zwischen Berufsleben und Altersrente empfiehlt die Rentenversicherung den Antrag etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu stellen.
Wie kann ich meinen Rentenantrag noch stellen?
Sie können Ihren Rentenantrag direkt online stellen oder schriftlich mit den dafür vorgesehenen Antragsformularen.
Die Formulare finden Sie zum Download im Internet oder können Sie bei Ihrer Rentenversicherung anfordern. Außerdem können Sie einen Termin bei einer Beratungsstelle oder einem Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren.
Beratungsstellen und Versichertenberater in Ihrer Nähe finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.
Die meist genutzten Rentenformulare haben wir ihnen hier nochmal aufgeführt und verlinkt:
- Antrag auf Versichertenrente z. B. Altersrente, Erwerbsminderungsrente
- Antrag auf Hinterbliebenenrente d. h. Witwenrente oder (Halb)Waisenrente
- Antrag auf Weitergewährung oder Wiedergewährung einer Waisenrente
- Antrag auf Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente/Rente für Bergleute über den Wegfallmonat hinaus
- Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung (§106 SGB VI)
- Verkürzter Antrag auf Versichertenrente (Umwandlungsantrag) – sie beziehen aktuell eine Versichertenrente und möchten eine Altersrente beantragen
- Antrag auf Weitergewährung einer Witwen-/Witwerrente (große Witwenrente im Anschluss an kleine Witwenrente)
- Antrag auf Wiedergewährung einer Witwen-/Witwerrente (nach Wegfall einer Witwenrente)