## Die Bewerbungsfrist ist am 15.03.2023 abgelaufen ##

Bewerben Sie sich für das Schöffenamt. Als Schöffin oder Schöffe leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie stärken die Demokratie und beteiligen sich an der Rechtsprechung. Interessant ist das Amt zudem. Sie sind ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses – von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses urteilen Sie gemeinsam mit der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld der Angeklagten. Auch über die Höhe des Strafmaßes entscheiden Sie mit. Die Kombination aus juristischem Sachverstand der Berufsrichterinnen und Berufsrichter und deine Überzeugungen machen unser Rechtswesen besser und transparenter. Deswegen suchen unsere Gerichte alle fünf Jahre engagierte Menschen. Die nächste Wahl findet 2023 statt.

Sie können daran teilnehmen. Egal, welchen Bildungsgrad oder welches Geschlecht Sie haben. Die Vielfalt ist wichtig. Ohne Ihr Engagement geht es nicht. Ist Ihr Interesse geweckt?

Mehr zum Schöffenamt in Bayern finden Sie hier (Link für zum Bay. Staatsministerium für Justiz): Alles Infos rund um das Amt des Schöffen finden Sie hier (Link für zum Bundesministerium für Justiz):

Hier können Sie sich informieren welche Eigenschaften wichtig für das Amt des Schöffen sind und was Sie beachten müssen. Darüber hinaus gibt es Tipps für die Bewerbung.

Kurze Anleitung zum Schöffenamt in 10 Schritten

Ihre Bewerbung für das Schöffenamt reichen Sie bitte bis spätestens 15.03.2023 schriftlich ein. Voraussetzung für eine reguläre Bewerbung ist das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular des Bay. Staatsministeriums für Justiz (nebenstehend verlinkt) mit Unterschrift.

Bewerbung direkt beim Ordnungsamt, Frau Späth reinreichen oder per Post senden.

Broschüre „Das Schöffenamt in Bayern“

Merkblatt für Schöffen

Bewerbungsformular Schöffen – Barrierefrei

Zur Bewerbung ausschließlich dieses offizielle Formular verwenden!