NÜRNBERGER LAND (lra) – In den nächsten Jahren müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen einen befristeten EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden. Für die Geburtsjahrgänge 1959-1964 endet die Umtauschfrist bereits im Januar 2023. Personen dieser Jahrgänge, die den Umtausch ihres Papierführerscheins noch nicht beantragt haben, sollten sich jetzt darum kümmern.
Für den Umtausch der Altführerscheine gilt ein verbindlicher Stufenplan. Gegenwärtig sind alle Papierführerscheine (grau/rosa) von Führerscheininhaber*innen mit Geburtsjahrgang 1959 – 1964 und einem Ausstelldatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 umzutauschen. Altführerscheine dieser Jahrgänge die nicht bis zum 19. Januar 2023 umgetauscht werden, verlieren ihre Gültigkeit.
Im Nürnberger Land sind noch etwa 8.500 Altführerscheininhaber*innen aus den betreffenden Jahrgängen registriert, die den Umtausch noch nicht beantragt haben. Da mit einem hohen Antragsaufkommen gegen Ende der Frist zu rechnen ist, empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde dringend, den Umtausch jetzt zu beantragen, um eine Neuausstellung vor Fristablauf sicherzustellen.
Spätestens bis zum 19. Januar 2033 müssen alle EU-Bürger über einen einheitlichen fälschungssicheren und auf 15 Jahre befristeten Führerschein verfügen. Ein freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich. Die Kosten belaufen sich derzeit auf 25,30 Euro.
Benötigt werden folgende Unterlagen: Antrag, Unterschrift auf Formblatt, gültiger Ausweis und aktueller Führerschein (bei nicht persönlicher Vorsprache: beides in Kopie), aktuelles biometrisches Lichtbild.
Der Antrag für den neuen Führerschein kann am Landratsamt, bei der Wohnsitzgemeinde oder per Post eingereicht werden. Seit kurzer Zeit ist auch eine digitale Antragstellung mittels Onlineformular möglich. Die Informationen hierzu sowie weitere Auskünfte zu den Fristen und der Antragstellung sind auf der Homepage des Landratsamtes zu finden (Serviceleistungen > Auto & Verkehr > Führerschein > Umtausch des alten Führerscheins). Hier ist es auch möglich über die Online-Reservierung einen Termin beim Landratsamt zu vereinbaren, um bei einer persönlichen Vorsprache die Wartezeit vor Ort zu verkürzen.