▶ Viele Menschen haben in den heißen Tagen der letzten Wochen Abkühlung im eigenen Pool gesucht. Wenn der Sommer vorbei ist, muss der Pool geleert werden – aber wohin mit dem Wasser?
▶Das Wasser, mit dem der Pool im eigenen Garten gefüllt ist, muss irgendwann abgelassen werden. Es gilt als Abwasser – unabhängig davon, ob Chemikalien oder Biozide zugesetzt wurden. Es darf also nicht einfach aufs Grundstück, in einen Gully auf der Straße oder in ein nahes Gewässer gekippt werden, und zum Tränken von Pflanzen eignet es sich auch nicht. Stattdessen muss es in die öffentliche Kanalisation, wie das Wasser aus Dusche, Waschbecken oder Toilette auch, und es muss über diese Abflüsse entsorgt werden.
▶ Ehe man das Wasser aus dem Pool ablässt, sollte es einige Tage stehen, weil beispielsweise Chlor sich mit der Zeit abbaut. Da Kläranlagen Wasser unter anderem über Bakterien wiederaufbereiten, für die Chlor schädlich bis tödlich ist, sollte die Konzentration desselben im Abwasser so gering wie möglich gehalten werden. Wer noch andere Chemikalien ins Poolwasser gegeben hat, muss die Herstellerangaben prüfen und sehen, ob noch weitere Vorkehrungen zu treffen sind, ehe der Poolinhalt in den Kanal darf.
▶ Des Weiteren müssen alle, die Poolwasser ins Abwassernetz geben wollen, zuerst die Erlaubnis des Kanalbetreibers – in Schwarzenbruck: KZV-Schwarzachgruppe – einholen und diesen darüber informieren, welche Substanzen das Wasser enthält. So können die Betreiber etwas steuern, wann welche Abwässer kommen, und dafür sorgen, dass die Kläranlagen nicht mit Chemikalien überlastet werden.
Text: NÜRNBERGER LAND (lra)