NÜRNBERGER LAND (lra) – Was wird, wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann? Wer entscheidet für mich? Die Betreuungsstelle des Landratsamts Nürnberger Land bietet in Kooperation mit dem Diakonie Betreuungsverein und dem Verein „Leben in Verantwortung“ am 16. September eine Informationsveranstaltungen zum Thema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ an.
Oft tritt eine solche Situation schneller ein, als man sich vorstellen kann. Ein Unfall, eine plötzliche Krankheit, ein Schlaganfall oder ein Herzinfarkt treffen die Menschen mitten im Leben. In diesen Fällen hilft die frühzeitige Regelung durch eine Vorsorgevollmacht. Was vielen Menschen nicht klar ist: nach deutschem Recht können Ehepartner oder Angehörige nicht automatisch die rechtliche Vertretung übernehmen. Ohne Vorsorgevollmacht dürfen Ehepartner oder Kinder nicht für sie handeln. Deshalb ist es wichtig rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung zu erstellen. Damit können Menschen selbstverantwortlich festlegen, wer ihre Rechte wahrnehmen soll, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
Die Betreuungsstelle des Landratsamts Nürnberger Land bietet in Kooperation mit dem Diakonie Betreuungsverein und dem Verein „Leben in Verantwortung“ Informationsveranstaltungen an, um über diese Themen umfassend zu informieren. Die Vorträge finden normalerweise zweimonatlich im Landratsamt Nürnberger Land und für den südlichen Landkreis zweimal jährlich in der Bürgerhalle Schwarzenbruck statt.
Am 16. September um 15:30 Uhr können aufgrund der Einhaltung des erforderlichen Mindestabstandes nur 40 Personen teilnehmen. Daher ist eine Anmeldung unter 09123 – 950 6573 oder 09123 – 950 6574 nötig.
Unabhängig davon stehen Ihnen weiterhin die Sachbearbeiter der Betreuungsstelle telefonisch für Beratungsgespräche zur Verfügung. Beim Betreten des Landratsamtes besteht Maskenpflicht.
Die nächsten geplanten Termine sind im Landratsamt Nürnberger Land am 18.11.2021 um 15.30 Uhr sowie im neuen Jahr am 20.01.2022, 17.03.2022, 19.05.2022, 21.07.2022, 15.09.2022, 17.11.2022.
Auch weiterhin kann die Entscheidung über das Stattfinden, die Größe und die Notwendigkeit der Voranmeldung für die Veranstaltungen leider immer erst kurzfristig vorher unter Berücksichtigung der infektionsepidemiologischen Lage abschließend fallen.