ℹ️ Ab heute Montag, den 2. November 2020, gelten neue Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus.
Dies gilt nach dem Bund-Länder-Beschluss. Sie werden vom Freistaat Bayern in der neuen 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegt und gelten damit auch für Schwarzenbruck.
📅 Sie sind zunächst bis 30. November befristet.
🆕Die neuen Regeln im Detail:
👫Kontaktbeschränkungen:
In der Öffentlichkeit oder im Privaten: Der Aufenthalt ist nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands möglich und jedoch auf maximal zehn Personen beschränkt. Kontakte sollen insgesamt auf ein Minimum reduziert werden.
🏫Gemeindeverwaltung: Wir sind weiter für Sie da! Bitte beschränken Sie den persönlichen Kontakt auf das Notwendigste. Erkundigen Sie sich per E-Mail oder Telefon vorab bei Ihrem Ansprechpartner. Ihren richtigen Ansprechpartner finden Sie einfach unter https://schwarzenbruck.de/was-erledige-ich-wo/ Vereinbaren Sie vor einem Besuch im Rathaus einen Termin! Im Rathaus herrscht Maskenpflicht.
🎭Kultur- und Freizeiteinrichtungen:
Geschlossen sind nahezu alle Kultureinrichtungen wie Opern und Theater sowie Museen. Auch Kinos und Freizeitparks bleiben zu. Schwimmbäder und Saunen müssen ebenso schließen wie Tiergärten. Messen und Kongresse dürfen nicht stattfinden. Untersagt sind auch Stadt- und Gästeführungen.📖Geöffnet bleibt die Gemeindebibliothek.
🏃‍♀️🏃‍♂️Die Spielplätze unter freiem Himmel bleiben geöffnet. Dort dürfen aber keine Ansammlungen von Personen stattfinden.
Der Jugendtreff der Gemeinde bleibt geschlossen.
🥕Der Bauern- und Wochenmarkt darf mit dem aktuellen Hygienekonzept stattfinden.
💇‍♀️💅Dienstleistungen Körperpflege/Gesundheit:
Friseursalons dürfen weiterarbeiten. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapie sowie Podologie/Fußpflege sind möglich. Geschlossen bleiben müssen: Kosmetikstudios, Fitnesseinrichtungen, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe.
👩‍🏫Schulen und Kitas: Oberste Ziel ist es, Schulen, Kitas, Horte und Krippen offen zu halten. Auch Universitäten dürfen weiter forschen und lehren.
Gottesdienste sind unter Einhaltung der Hygienekonzepte zulässig.
📢Demonstrationen sind weiter möglich. Ab 200 Personen ist in der Regel eine Maskenpflicht anzuordnen.
🛒Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Maximal ein Kunde pro zehn Quadratmeter.
🥳Veranstaltungen: Es dürfen in dem Zeitraum keine Veranstaltungen stattfinden.
🤾‍♀️️‍Sport: Profisport darf nur ohne Publikum stattfinden. Freizeit- und Amateursport ist in diesem Zeittraum untersagt. Wer privat Sport treiben möchte, darf dies allein oder mit einer weiteren Person sowie Angehörigen seines eigenen Hausstands.
🍽Gastronomie: Gastronomiebetriebe und Kneipen sind geschlossen. Möglich ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Nicht öffentlich zugängliche Betriebskantinen dürfen öffnen. Bars, Clubs, Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen. Spielhallen und Wettannahmestellen sind ebenfalls geschlossen.
🧳Private Reisen
Auf nicht notwendige private Reisen sowie auf Besuche – auch von Verwandten – soll verzichtet werden. Das bezieht sich auf Reisen im Inland und auf überregionale tagestouristische Ausflüge. Beherbergungsbetriebe dürfen nur noch Geschäftsreisende aufnehmen, keine Touristen.
🚦Diese neuen Regeln gelten unabhängig vom jeweiligen Inzidenzwert.