Jede Altersgruppe, jede Generation hat ihre ganz eigenen Bedürfnisse und im Alltag zum Teil ganz unterschiedliche Schwierigkeiten zu bewältigen, die sich gegebenenfalls sogar
gegenseitig im Weg stehen. Deshalb ist es wichtig zu betonen, dass jeder ein wichtiges Mitglied der Gesellschaft ist.
Eine Seniorenbeauftragte / ein Seniorenbeauftragter ist daher vor allem auch ein Vermittler zwischen den Generationen. Sie / Er soll als Mittler zwischen den älteren Einwohnern und dem Gemeinderat bzw. der Gemeindeverwaltung oder anderen öffentlichen Dienststellen auftreten und diese sachkundig beraten um die besonderen Belange älterer Menschen ausreichend zu berücksichtigen.

Zu den Aufgaben der/des Seniorenbeauftragten gehört in allererster Linie die Vertretung von älteren Menschen im öffentlichen Leben. Darüber hinaus verschafft sie/er ihren
Anliegen Gehör, dient als Ansprechpartner und fördert die Korrespondenz der verschiedenen beteiligten Personengruppen. Gemeinsam sollen so Konzepte erarbeitet werden, die dazu dienen den Alltag und das Leben in der Gesellschaft zu gestalten und zu erleichtern.

Das gemeindliche Ehrenamt der/des Seniorenbeauftragten sollte von einer Person ausgeübt werden,
– die im Gemeindegebiet Schwarzenbruck wohnt,
– mobil ist und
– bereit ist monatlich einen Sprechtag im Rathaus abzuhalten.

Erfahrung im Umgang mit der Personengruppe sowie die Fähigkeit sich in deren Perspektive hineinzuversetzen, ist von Vorteil.
Sollten Sie Interesse an dem zu vergebenden Ehrenamt haben, bzw. nähere Informationen wünschen, dann setzen Sie sich bitte mit dem Amt für Bürgerangelegenheiten unter der Rufnummer 09128/9911-24 in Verbindung.