Seit Anfang Januar wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth wieder der Mikrozensus durchgeführt. Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung, für die seit 1957 jährlich ein Prozent der Bevölkerung zu Themen wie Familie, Lebenspartnerschaft, Lebenssituation, Beruf und Ausbildung befragt werden. Der Mikrozensus 2020 enthält zusätzlich Fragen zum Pendlerverhalten der berufstätigen Bevölkerung. Neben der Länge des Arbeitsweges werden auch die genutzten Verkehrsmittel erhoben.
Rund 60 000 bayrische Haushalte werden für diese Haushaltsbefragung von speziell geschulten, ehrenamtlichen InterviewerInnen zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren, wer für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt wird.
Die Befragungen werden in der Regel als persönliche Interviews direkt bei den Haushalten durchgeführt. Haushalte, die dies nicht wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Angaben im telefonischen Interview, per Post oder erstmalig auch online abzugeben.
Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung. So bestimmen die erhobenen Daten u.a. mit darüber, wieviel Geld Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union erhält.
Ziel des Mikrozensus ist es, für Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, Medien und die Öffentlichkeit ein zuverlässiges Bild der Lebensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft zu zeichnen. Um die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht.
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die InterviewerInnen sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich an und legitimieren sich mit einem Ausweis des Landesamts.
Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2020 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der InterviewerInnen zu unterstützen.
Was ist der Mikrozensus? Homepage Bayrisches Landesamt für Statistik
Die Pressemitteilung des Bayrischen Landesamts für Statistik als PDF.