An der Mimberger Straße, Fahrtrichtung Mimberg, ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit ab sofort auf 60 km/h beschränkt. Diese Maßnahme trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, denn die Anwohner des Wohngebiets müssen die Kreisstraße auf freier Strecke überqueren, um zum Geh- und Radweg zu gelangen.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt nun in beide Richtungen nun 60 km/h. Bitte achten Sie auf die beschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung.