In letzter Zeit kommt es zu immer perfideren Methoden Verbraucher zum Stromanbieterwechsel zu bewegen. Einige Stromanbieter rufen potentielle Kunden an, verwickeln sie in ein Gespräch und fragen beiläufig nach der Nummer des Stromzählers sowie der Kontonummer. Wer das verrät, hat ein großes Problem. Denn mit diesen Angaben kann von Betrügern ein Stromanbieterwechsel ohne Ihre konkrete Zustimmung vollzogen werden. Sollten Sie auf diese Masche hereingefallen sein, können Sie sich wehren: Es genügt ein Widerruf des Vertrags oder eine Anfechtung. Auch ein Rücktritt oder die Kündigung kommen in Frage.
Damit Sie bei einem Werbeanruf nicht überrumpelt werden, sollten Sie diese Tipps beachten:
- Fragen Sie, ob der Anrufer eine schriftliche Einverständnis von Ihnen für diesen Anruf hat. Grundsätzlich gilt: Ein Werbeanruf ist nur dann erlaubt, wenn Sie so ein Kontaktaufnahme zuvor schriftlich zugestimmt haben. Passen Sie beim Abschluss eines Vertrags auf, ob es einen derartigen Passus gibt. Streichen Sie die Passage aus dem Vertrag, wenn Sie keine Telefonwerbung wünschen.
- Um sich vor Betrug am Telefon zu schützen, seien sie höchst sensibel mit der Weitergabe Ihrer Daten: Geben Sie niemals Kontodaten, Vertragsinhalte (z.B. Kunden- oder Zählernummer) oder Passwörter preis.
- Geben Sie niemals den Zählerstand Ihres Strom- oder Gaszählers per Telefon weiter.
- Vermeiden Sie in „Werbe“-Telefonaten das Wort „Ja“. Dies kann als Audioaufnahme zu gefälschten Verträgen missbraucht werden. Oftmals wird es dann falsch zusammen geschnitten und nicht mehr der ursprüngliche Sinn wiedergegeben.
- Kommt Ihnen im Gespräch etwas seltsam vor, legen Sie im Zweifel einfach auf.
- Wenn Sie doch einmal unbedarft einen Vertrag am Telefon abgeschlossen haben, lassen Sie sich juristisch beraten. Zum Beispiel bei einem Anwalt, einer Verbraucherzentrale oder einer Beratungsstelle von Kommunen bzw. sozialen Einrichtungen.
- Wenn Sie einen unerwünschten Werbeanruf erhalten haben, können Sie sich auch direkt bei der Bundesnetzagentur beschweren.