Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen sind bereits versendet. Wer bis zum 02. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Einwohnermeldeamt (09128/9911-133) in Verbindung setzen.
Sie können einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auf 3 Arten beantragen:
- online – bitte scannen Sie dazu den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder nutzen Sie den folgenden Link: Online-Beantragung ist von 16. Januar bis 19. Februar 2025, 12.00 Uhr möglich
- schriftlich – auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie ein Formular. Dieses müssen Sie ausfüllen, unterschreiben und frankiert an das Wahlamt schicken, oder in den Postkasten des Rathauses einwerfen
- per E-Mail – geben Sie in der E-Mail unbedingt Ihren Familiennamen, Vornamen, ihr Geburtsdatum und ihre vollständige Wohnanschrift an. Wenn die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, geben Sie zusätzlich die Versandadresse an.
Die Briefwahlunterlagen können nicht telefonisch beantragt werden. Wegen des hohen Arbeitsaufkommens bitten wir von persönlicher Vorsprache zur Abholung abzusehen. Außer es liegt im Ausnahmefall ein wichtiger Grund vor.
Die Briefwahlunterlagen werden per Post zugeschickt. Die notwendigen Unterlagen sind bei uns eingetroffen und werden umgehend für den Versand fertig gemacht.
Für den Postweg: Bitte beachten Sie in jedem Fall, dass der Antrag rechtzeitig bis spätestens 19.02.2025 im Rathaus eingeht, damit die Briefwahlunterlagen Sie noch rechtzeitig erreichen.