Urlaubszeit ist Reisezeit!
Immer wieder stellen Urlaubs- und Tagesreisende erst kurz vor Abreise fest, dass ihre Ausweise oder Pässe abgelaufen sind. Wir möchten Sie daran erinnern, rechtzeitig die Gültigkeit ihrer Ausweisdokumente zu überprüfen und sich frühzeitig um einen Termin beim Einwohnermeldeamt zu kümmern. Tun Sie das nicht erst kurz vor den Ferien. Sie sparen damit Zeit und Stress, der sonst die Urlaubsfreude trüben kann.
Einen Termin können Sie auch bei uns auf der Homepage online buchen unter Schwarzenbruck.de/buergertermine.
Wichtig zu wissen: Bei Reisen ins Ausland muss jede Person einen Ausweis/Pass bei sich haben, um seine Identität nachzuweisen. Innerhalb des Schengenraums reicht in der Regel ein Personalausweis aus. Für Reisen außerhalb des Schengenraums ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Manche Länder und Reiseveranstalter*innen verlangen außerdem, dass der Pass zum Zeitpunkt der Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
Aktuelle Länderinformationen und Einreisebestimmungen finden sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.
Vorausschauend planen lohnt sich, denn kurz vor den üblichen Reisezeiten sind viele Termine bereits vergriffen und die Produktionszeiten der Dokumente bei der Bundesdruckerei könnten, aufgrund des hohen Aufkommens auch länger sein.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Personalausweise und Reisepässe nicht verlängert werden können, sondern neu ausgestellt werden müssen. Die Bearbeitungszeit für Neubeantragungen liegt bei ca. 2 bis 4 Wochen. Weil die Ausweisdokumente zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden, braucht es nach der Beantragung noch einen weiteren Gang zum Amt, um den Ausweis bzw. Pass abzuholen. Die Bundesdruckerei prüft aktuell im Auftrag des Bundesinnenministeriums, ob es möglich ist, die Dokumente direkt an die BürgerInnen nach Hause zu schicken. Solange das noch nicht möglich ist, können die KundInnen auch eine bevollmächtige Person (Familienmitglied, Bekannte*r, Kurier) beauftragen, den Ausweis oder Pass abzuholen.
Wichtiger Hinweis zum Kinderreisepass
Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Aktuelle Informationen erhalten Sie auch unter: Reisepass für Kinder