Im Bereich der Rentenberatung stehen in den kommenden Monaten Änderungen in Schwarzenbruck an. Gerne erläutern wie Ihnen hier den Sachstand, die Hintergründe und die Veränderungen:

Sachstand

Frau Hopf ist für die Deutsche Rentenversicherung als Versichertenberaterin, u.a. in Schwarzenbruck, tätig und bietet kostenfrei Dienstleistungen im Bereich Rentenanträge und Kontenklärungen für alle Antragsteller (auch außerhalb Schwarzenbrucks) an.

Aufgaben der Versicherungsämter und Gemeinden

Die Versicherungsämter und Gemeindeverwaltungen haben die Aufgabe eng mit den Sozialversicherungsträgern zusammenzuarbeiten.

Die Versicherungsämter haben die Aufgabe, in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, so auch zur gesetzlichen Rentenversicherung, Auskunft zu erteilen.
Sie sind verpflichtet, Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung entgegenzunehmen und diese inklusive eventuell erforderlicher Unterlagen unverzüglich an den Versicherungsträger weiterzuleiten. Wenn der Versicherungsträger es verlangt, haben die Mitarbeiter der Versicherungsämter Sachverhalte aufzuklären und gegebenenfalls Beweismittel zur Belegung der Sachverhalte beizufügen. Alle diese Aufgaben sind im § 93 SGB IV – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung gesetzlich verankert und wurden grundsätzlich von den Landesregierungen auch auf die Gemeindebehörden übertragen.
Dies ist durch eine Rechtsverordnung geregelt.

Die Mitarbeiter der Landkreise, Gemeinden und Versicherungsämter sind dadurch in die Aufgabenbereiche der Sozialversicherungsträger, unter anderem in die der gesetzlichen Rentenversicherung, eingebunden.

(Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/)

Hintergründe

Die Gemeindeverwaltung kann seit 2019 durch Personal- und Zuständigkeitswechsel keine Rentenberatung durch Verwaltungsmitarbeiter mehr anbieten. Daher müssen sich die BürgerInnen direkt an die Deutschen Rentenversicherung oder an die vorhandenen VersichertenberaterInnen wenden.

Ab 2019 übernahm die Versichertenberaterin Frau Hopf in Schwarzenbruck alleine die Beratungstermine. Die Verwaltung unterstützte sie, wie bereits die Jahre zuvor, bei der Terminkoordination, der Terminverwaltung sowie der Vor- und Nachbereitung der Termine.
In den umliegenden Kommunen arbeiten die externen VersichertenberaterInnen vollständig eigenständig und koordinieren ihre Termine auch selbstständig. Sie sind aufgrund Ihrer Ausbildung in der Lage, Anfragen telefonisch vorab zu klären oder einzuschätzen, wie lange mit einem Rentenantrag abgewartet werden kann, damit die Rente pünktlich mit Eintritt bezahlt wird.

Veränderungen
Eine Terminbuchung über das Buchungstool für Rentenangelegenheiten ist ab 2024 nicht mehr möglich.
Die Versichertenberaterin wird sich zukünftig autark organisieren und Terminvereinbarungen treffen.

Unabhängig von der persönlichen Beratung im Rathaus wird weiterhin umfangreiches Info-Material zur Rente in Form von Flyern zur Verfügung gestellt. Auch auf der Webseite der Gemeinde finden Sie alle notwendigen Links und Downloads. Darüber hinaus teilt unser Amt für Bürgerangelegenheiten Rentenanträge aus, nimmt ausgefüllte Anträge entgegen und leitet diese weiter. Die Bestätigung von Personendaten und Personenstandsdaten auf den Anträgen bleibt als weiterer Service in der Zwischenzeit bestehen.

Wir bitten alle Antragsteller ab 01.01.2024 direkten Kontakt zur Versichertenberaterin unter der Nummer
Mobil: +49 162-2612561
Festnetz: +49 9128/727437
Fax: +49 9128/727437
aufzunehmen.
Die Deutsche Rentenversicherung ist erreichbar unter 0911- 23423100.

Nach ein Hinweis zum Schluss: die Terminvereinbarungen für Frau Hopf in ihrer Funktion als Behindertenbeauftragte erfolgt auch in 2024 über das Terminbuchungstool der Gemeinde Schwarzenbruck.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung Schwarzenbruck