Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle (Gemeinde des Betriebssitzes) anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.

Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen.

Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein) erhalten Sie, sofern Sie die Anmeldung korrekt und vollständig ausgefüllt haben von uns per Post. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

Hinweis:
Für Reisegewerbe ist das Landratsamt Nürnberger Land zuständig. Auf deren Homepage unter folgendem Link (Reisegewerbekarte für Deutsche – Landkreis Nürnberger Land) finden Sie alle Information sowie das Antragsformular. Der Antrag ist bei der Gemeinde Schwarzenbruck im Ordnungsamt abzugeben von wo aus er an das Landratsamt weitergeleitet wird.