Urlaubszeit ist Reisezeit!
Der Urlaub ist gebucht? Glückwunsch! Jetzt gilt es die eigenen Dokumente zu checken und die Gültigkeit zu überprüfen. Falls notwendig, einen Termin im Einwohnermeldeamt online zu buchen, um neue Ausweispapiere zu beantragen. Besser frühzeitig, wo noch ausreichend Termine frei sind als kurz vor den Ferien. Man spart sich damit Zeit und Stress, der die Urlaubsfreude trüben könnte.
Urlaubsstress vermeiden: Reisedokumente rechtzeitig verlängern!
Immer stellen Urlaubs- und Tagesreisende erst kurz vor Abreise fest, dass ihre Ausweise oder Pässe abgelaufen sind. möchten wir Sie daran erinnern, die eigenen Dokumente zu checken und rechtzeitig auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.
Falls die Dokumente bereits abgelaufen sind oder bald ablaufen, sollten Betroffene rechtzeitig einen Termin zur Ausstellung eines neuen Personalausweises bzw. eines Reise- oder Kinderreisepasses unter Schwarzenbruck.de/buergertermine buchen.
Wichtig zu wissen: Bei Reisen ins Ausland muss jede Personen einen Ausweis bei sich haben, um ihre Identität nachzuweisen. Innerhalb des Schengenraums reicht in der Regel ein Personalausweis aus. Für Reisen außerhalb des Schengenraums ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Manche Länder und Reiseveranstalter*innen verlangen außerdem, dass der Pass zum Zeitpunkt der Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
Vorausschauend planen lohnt sich, denn kurz vor den üblichen Reisezeiten sind viele Termine bereits vergriffen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Personalausweise und Reisepässe nicht verlängert werden können, sondern neuausgestellt werden müssen. Die Bearbeitungszeit für Neubeantragungen bei ca. 2 bis 4 Wochen liegt. Weil die Ausweisdokumente zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden, braucht es nach der Beantragung noch einen weiteren Gang zum Amt, um den Ausweis bzw. Pass abzuholen. Die Bundesdruckerei prüft aktuell im Auftrag des Bundesinnenministeriums, ob es möglich ist, die Dokumente direkt an die BürgerInnen nach Hause zu schicken. Solange das noch nicht möglich ist, können die KundInnen auch eine bevollmächtige Person (Familienmitglied, Bekannte*r, Kurier) beauftragen, den Ausweis oder Pass abzuholen.
Aktuelle Länderinformationen und Einreisebestimmungen finden sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.
Weitere Informationen über Besonderheiten bei Kinderreisepässen sind online hier zu finden.