Information über den Beginn der temporären Höherauslastung der 220-Freileitungen LH-07-B48, LH-07-B48A und LH-07-B48B ab 31.03.2023 nach § 49b Abs. 2 EnWG

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der aktuellen Situation und der noch andauernden Gasmangellage, wurden wir als Übertragungsnetzbetreiber vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgefordert, die wichtigsten Stromkreisverbindungen unseres Höchstspannungsnetzes temporär und zeitnah höher auszulasten.

Mit der am 13.10.2022 in Kraft getretenen Regelung des § 49b EnWG wurde die Möglichkeit geschaffen, eine temporäre betriebliche Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes kurzfristig umzusetzen, ohne dass diese einer vorherigen Genehmigung bedarf. Dabei kann die Höherauslastung in einem solchen Fall auch über die bisherige höchste betriebliche Anlagenauslastung hinaus erfolgen (BT-Drs. 20/3497, S. 42).

Nach § 49b Abs. 1 Satz 2 EnWG ist eine Höherauslastung im Sinne dieser Vorschrift die Erhöhung der Stromtragfähigkeit ohne Erhöhung der zulässigen Betriebsspannung. Diese Höherauslastung möchten wir mittels witterungsabhängigen Freileitungsbetrieb (WAFB) auf den nachfolgenden Stromkreisen der o. g. Leitungen umsetzen:

  • Stromkreis Raitersaich – Trennfeld 211 geplante Stromerhöhung von derzeit 1.501 A auf max. 2.702 A
  • Stromkreis Ludersheim – Raitersaich 237 geplante Stromerhöhung von derzeit 1.447 A auf max. 2.605 A

Mittels einer von der Fa. ALIZ durchgeführten Leitungsauskunft wurden Sie als Gemeinde identifiziert, die sich im untersuchten Bereich unserer Freileitung befindet. Da diese Betriebsoptimierung höhere Betriebsströme und damit höhere magnetische Felder bewirkt, bitten wir Sie, diese Information an möglicherweise betroffene Unternehmen in Ihrer Gemeinde wie Wasserwerke oder Gas- und Fernwärmebetreiber weiterzuleiten. Der Hintergrund ist, dass besonders bei parallel zur Freileitung befindlichen metallisch leitfähigen Infrastrukturen durch die Erhöhung des Betriebsstroms der Freileitung die induzierte Spannung gegen Erde angehoben werden kann. Die möglicherweise betroffenen Infrastrukturbetreiber werden in dieser Krisenlage gemäß §49b Abs. 3 und 5 EnWG gebeten, diese höhere Beeinflussung temporär zu dulden.

Mit diesem Schreiben bitten wir die Betreiber gemäß § 49b Abs. 3 EnWG wegen der Höherauslastung alle erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen im Verantwortungsbereich Ihrer Anlage bzw. Netzes zu ergreifen und diese bis zum 31.03.2023 umzusetzen und uns umgehend mitzuteilen.

Wie weiterhin vom Übertragungsnetzbetreiber gefordert, wird die temporäre Höherauslastung nach § 49b Abs. 5 EnWG im Bundesanzeiger veröffentlicht. Darüber hinaus erfolgt eine Anzeige der magnetischen Flussdichte an die zuständigen Immissionsschutzbehörden nach § 49b Abs. 2 EnWG.

Die temporäre Höherauslastung wird voraussichtlich über die Dauer der in Kraft getretenen Verordnung zur befristeten Ausweitung des Stromerzeugungsangebots durch Anlagen aus der Netzreserve (Stromangebots-ausweitungsverordnung – StaaV) und damit nach jetziger Gesetzeslage bis 31. März 2024 umgesetzt.

Um bisher ungenutzte Übertragungskapazitäten auf unserer Leitung sicherzustellen, planen wir nach Beendigung der Gasmangellage die aufgeführte Leitung weiter mit WAFB zu betreiben. Daher werden wir uns in den kommenden Monaten mit den potentiell beeinflussten Betreibern in Verbindung setzen, um den langfristigen Anforderungen aus §49a EnWG gerecht zu werden. Dank dieser Betriebsoptimierung werden wir auch in Zukunft eine sichere Energieversorgung bereitstellen.

Bitte nehmen Sie den beigefügten gemeinsamen Begleitbrief des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und der Bundesnetzagentur zur Kenntnis.

Sollten Sie noch Fragen haben und weitergehende Auskünfte benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Postfach fremdnetzinformation@tennet.eu unter der Angabe der o. g. Leitungsbezeichnung. Gerne können Sie die ankommenden Anfragen der Betreiber technischer Infrastrukturen direkt an unser Postfach weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen
TenneT TSO GmbH

Anlagen

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