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NÜRNBERGER LAND (lra) – Um ein Auftreten der Vogelgrippe in Bayern zu verhindern, erlässt das Landratsamt eine Allgemeinverfügung. Diese schreibt vor, dass die Abgabe von Geflügel beziehungsweise von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln außerhalb einer gewerblichen Niederlassung beziehungsweise ohne das Vorhandensein einer gewerblichen Niederlassung nur erfolgen darf, wenn die Tiere zuvor auf das Virus untersucht wurden.

Die Geflügelpest, auch unter den Namen Vogelgrippe und Aviäre Influenza bekannt, breitet sich aktuell von Norddeutschland aus. Das aktuelle Geflügelpest-Geschehen ist das schwerste, das bislang in Europa und Deutschland registriert wurde. Das Virus breitet sich insbesondere über den Handel mit Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln aus. Deswegen erlässt das Landratsamt für das gesamte Gebiet des Landkreises Nürnberger Land eine Allgemeinverfügung, nachzulesen im Amtsblatt Nr. 23 vom 28. Oktober 2022. Die in der Allgemeinverfügung angeordneten Pflichten dienen der Eindämmung der Tierseuche, damit ein Ausbruch in Bayern verhindert werden kann.

Die Kernaussage ist, dass in Gefangenschaft gehaltenes Geflügel, beispielsweise Hühner, Wachteln, Enten oder Gänse, außerhalb einer gewerblichen Niederlassung beziehungsweise ohne das Vorhandensein einer gewerblichen Niederlassung im Reisehandel nur abgegeben werden darf, wenn es zuvor auf das Virus untersucht wurde. Genauere Informationen, wann und wie diese Untersuchungen vorgenommen werden müssen, sind dem Amtsblatt zu entnehmen. Ein Verstoß gegen diese Allgemeinverfügung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Das Virus der Aviären Influenza kommt in wildlebenden Wasservögeln in verschiedenen Varianten (Subtypen) vor. Die Infektion verläuft bei Wassergeflügel meist symptomlos. Für Hausgeflügel, insbesondere Hühnervögel, ist es aber hochpathogen, das heißt stark krankmachend, und tödlich.  Diese hochpathogenen Varianten zeigen sich beispielsweise bei Hühnern in Leistungsabfall, Apathie, Atemnot, Durchfall und Tod. Wer Geflügel hält und bemerkt, dass innerhalb kurzer Zeit mehrere Tiere krank werden oder unerwartet versterben, sollte eine Infektion mit der Vogelgrippe in Betracht ziehen und dies umgehend beim Veterinäramt melden; für die Vogelgrippe gilt nämlich die Anzeigepflicht. Auch wer in der freien Natur totes Wildgeflügel findet, sollte dem Veterinäramt sofort Bescheid geben – und den Kadavern natürlich nicht zu nahe kommen. Das Veterinäramt des Nürnberger Landes ist telefonisch unter der Nummer 09123 950 6584 oder 09123 950 6598 und per Mail an veterinaeramt@nuernberger-land.de erreichbar.

Weitere Informationen und Details finden sich sowohl im Amtsblatt Nr. 23 als auch auf der Website des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.