NÜRNBERGER LAND (lra) – Ab dem 15. Mai sind die Erhebungsbeauftragten des Zensus im Landkreis unterwegs, um Daten für die Bevölkerungsstatistik zu sammeln. Sie werden durch Zufall ausgewählte Personen um kleine Interviews bitten. Die Beauftragten können sich ausweisen und werden nie nach Kontodaten fragen!
Der Zensus ist das Fundament der amtlichen Statistik und maßgebend für finanz- und gesellschaftspolitische Entscheidungen, sozusagen eine Inventur der Bevölkerung, und wird alle zehn Jahre durchgeführt, zuletzt 2011. Wegen der Corona-Pandemie wurde der aktuelle Zensus von 2021 auf2022 verschoben. Mit dem Zensus 2022 wird in erster Linie die amtliche Einwohnerzahl Deutschlands ermittelt. Darüber hinaus gilt es, herauszufinden, wie die Menschen in Deutschland wohnen, welchen Bildungsstand sie haben und welchen Beruf sie ausüben. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf solchen Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Die im Zensus erhobenen Daten bilden also die Grundlage für weitreichende Planungen, wie zum Beispiel den Bedarf an Schulen oder Altersheimen.
Die Erhebung der Daten beginnt am 15. Mai und dauert circa zwölf Wochen.
Bei der sogenannten Begehung suchen die Erhebungsbeauftragten die ihnen zugeteilten Adressen auf, um unter anderem festzustellen, wer laut Briefkasten- oder Klingelschild an der besagten Adresse wohnt. Unter Umständen müssen die Zensus-Helfer*innen dafür auch das ein oder andere Grundstück oder einen Vorgarten betreten.
Die Erhebungsbeauftragten führen außerdem mit durch Zufall ausgewählten Personen kleine Interviews und fragen sie zum Beispiel nach Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Wohnsituation, Bildung oder Berufstätigkeit. Die Interviewer*innen kündigen sich etwa ein bis zwei Wochen im Voraus per Brief an. An dem dort vermerkten Termin findet dann im besten Fall ein persönliches Interview mit jedem Haushaltsmitglied statt. Auf ausdrücklichen Wunsch kann auch ein Online-Zugang oder ein Papierfragebogen zum Selbstausfüllen ausgegeben werden. Für die Kurzbefragung sind ungefähr fünf Minuten und für die Langbefragung circa 15 Minuten pro Person einzuplanen.
Die per Zufallsverfahren ausgewählten Personen sind nach § 23 ff. ZensG 2022 zur Auskunft verpflichtet. In Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften findet eine Vollerhebung statt. Hierbei ist in Gemeinschaftsunterkünften die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig. Es gilt bei der Erfassung der Daten das sogenannte Rückspielverbot, das heißt, die erhobenen Daten werden nicht an andere Behörden wie Melde- oder Finanzämter weitergegeben oder zurückgespielt, sondern nur für statistische Zwecke erhoben. Die Interviewer*innen können sich durch einen Erhebungsbeauftragtenausweis zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen, werden keine Informationen zu Kontodaten erfragen und müssen die Wohnung für ein Interview nicht betreten. Sie werden die aktuellen gesetzlichen Vorgaben bezüglich Corona wie Abstand-Halten und das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung einhalten.
Die Zensus Erhebungsstelle Landkreis Nürnberger Land schult derzeit über 200 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte, um sie auf die Befragungen für den Zensus 2022 vorzubereiten. Wer Interesse daran hat, als Interviewer*in bei der Durchführung des Zensus mitzuwirken, kann sich nach wie vor über die Homepage des Landratsamtes unter karriere.nuernberger-land.de
(Link: https://www.mein-check-in.de/nuernberger-land ) bewerben.