Ab Mittwoch, den 12.01.2022, wird im Rathaus Schwarzenbruck für alle Besuchenden die 3G-Regel eingeführt. Zutritt haben damit nur noch genesene oder geimpfte oder getestete Personen. Die Kontrolle der 3G-Regel erfolgt durch die Mitarbeitenden vor dem Einlass. Daher arbeitet die Gemeindeverwaltung weiterhin ausschließlich mit Terminvergabe.
Für das Einwohnermeldeamt ist die Terminbuchung online unter www.schwarzenbruck.de/buergertermine möglich. Den richtigen Ansprechpartner finden Besucherinnen und Besucher auf der Webseite unter www.schwarzenbruck.de/was-erledige-ich-wo .
Neben dem Impf-, Genesenen-, oder negativen Testnachweis ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen. Als getestet gelten BesucherInnen, die ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis eines maximal 24 Stunden zurückliegenden Schnelltests oder maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests vorlegen können. Die Durchführung von beobachteten Selbsttests vor Ort ist aus zeitlichen und organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht möglich.
Kinder bis zum 6. Geburtstag (beziehungsweise bis zur Einschulung) sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von der Testpflicht befreit.
Darüber hinaus gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht.
Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit, für Jugendliche bis zum 16. Geburtstag ist eine medizinische Gesichtsmaske ausreichend.
Ausnahmen: In akuten Notfällen wie z. B. Kinder und Jugendliche in akuten Krisen; Mittellosigkeit, Pensionseinweisungen, Wohnungsbrand, Stromsperren, sonstige unvorhersehbare Ereignisse wird auch ohne Termin während der Öffnungszeiten geholfen. Die BürgerInnen werden gebeten, nicht zu zögern, vorab telefonisch mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufzunehmen, sofern bei einem unmittelbaren Notfall kein 3G-Nachweis erbracht werden kann (beispielsweise außerhalb der Öffnungszeiten der Testeinrichtungen).