NÜRNBERGER LAND (lra) – Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren gegen einen befristeten EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden. Da dies eine sehr große Anzahl an Führerscheinen betrifft, ist es vor allem für die Geburtsjahrgänge 1953-1985 ratsam, sich schon jetzt um den Austausch zu kümmern. Ein freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich. Die Kosten belaufen sich derzeit auf 25,30 Euro.
Für den Umtausch gilt ein verbindlicher Stufenplan. In der ersten Stufe sind alle Papierführerscheine (grau/rosa) mit Ausstelldatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 umzutauschen. Je nach Geburtsjahr des Führerscheininhabers gelten unterschiedliche Fristen. Die erste Gruppe sind Inhaber eines Papierführerscheins mit Geburtsjahr 1953-1958. Diese müssen bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht werden. Nach Ablauf der Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Da mit einem hohen Antragsaufkommen gegen Ende der Frist zu rechnen ist, ist es empfehlenswert, den Umtausch bereits jetzt zu beantragen, um eine Neuausstellung vor Fristablauf sicherzustellen.
Spätestens bis zum 19. Januar 2033 müssen alle EU-Bürger über einen einheitlichen fälschungssicheren und auf 15 Jahre befristeten Führerschein verfügen. Dieser Stichtag gilt auch für Führerscheinbesitzer mit einem Geburtsjahr vor 1953. Der Antrag für den neuen Führerschein kann am Landratsamt, der Wohnsitzgemeinde oder per Post eingereicht werden. Benötigt werden dabei folgende Unterlagen: Antrag, Unterschrift auf Formblatt, gültiger Ausweis und aktueller Führerschein (bei nicht persönlicher Vorsprache: beides in Kopie), aktuelles biometrisches Lichtbild.
Alle Informationen zu den Fristen sowie zur Antragsstellung sind unter landkreis.nuernberger-land.de bei der Fahrerlaubnisbehörde, zu finden. Dort stehen auch die entsprechenden Anträge zur Verfügung.