Die im Melderegister gespeicherten Personen haben gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an bestimmte Zielgruppen zu widersprechen.
Nähere Infos dazu finden Sie unter:
▶ Bekanntmachung zur Eintragung von Übermittlungssperren