Der Mikrozensus ist die größte jährlich stattfindende amtliche Haushaltserhebung in Deutschland. Seit dem Jahr 1957 werden durch den Mikrozensus die wichtigsten Strukturdaten erhoben. In Bayern wird die Befragung in jedem Jahr in etwa 60 000 privaten Haushalten und Gemeinschaftsunterkünften mit insgesamt rund 125 000 Personen durchgeführt. Diese Anzahl entspricht einem Prozent der bayerischen Bevölkerung. Auch in unserer Gemeinde wurden für 2021 Anschriften für die Mikrozensus-Befragung ausgewählt. Die ausgewählten Haushalte werden daher im Verlauf des Jahres 2021 eine Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung erhalten.
Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG) vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826). Für den überwiegenden Teil der Fragen sind volljährige oder einen eigenen Haushalt führende minderjährige Personen zur Auskunft verpflichtet. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.
Zweck dieser repräsentativen Stichprobe ist es, statistische Ergebnisse über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, die Wohnsituation sowie über den Arbeitsmarkt bereitzustellen. Um die Ergebnisse möglichst rasch und kostensparend gewinnen zu können, wird nur ein kleiner Teil der Bevölkerung, und zwar rund ein Prozent in die Erhebung einbezogen. Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem bundeseinheitlichen mathematischen Zufallsverfahren auf der Grundlage von Flächen (Auswahlbezirken).
Für die Erhebung werden Erhebungsbeauftragte (Interviewer/-innen) eingesetzt, die vom Landesamt sorgfältig ausgewählt und geschult wurden. Die Interviewer/-innen informieren die ausgewählten Haushalte vorab schriftlich über den Mikrozensus. Die Befragungen finden das ganze Jahr über statt und werden aufgrund der Corona-Pandemie vorerst telefonisch durchgeführt. Die früher im Mikrozensus üblichen persönlichen Interviews in der Wohnung der Befragten können erst wieder angeboten werden, sobald kein Corona-Infektionsrisiko für Befragte und Interviewer/-innen mehr besteht.