NÜRNBERGER LAND (lra) – Alle Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken (dazu zählt auch das Landratsamt Nürnberger Land) haben beschlossen, das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am Donnerstag, 31. Dezember 2020, und am Freitag, 1. Januar 2021, zu untersagen. Das Verbot bezieht ausdrücklich auch private Flächen wie den eigenen Garten oder Balkone mit ein. Grund ist die angespannte Situation in den Krankenhäusern in Mittelfranken.

Die Belegung der Kliniken und damit die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat längst eine kritische Grenze überschritten. Mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern geht eine hohe Verletzungsgefahr einher. Zusätzliche Patienten würden die Arbeit in den bereits jetzt stark überlasteten Krankenhäusern durch Covid-19- und andere Notfallpatienten zusätzlich erschweren. So sind allein für den Bereich der Rettungsleitstelle Nürnberg an Silvester 2019/2020 zwischen 18 und 6 Uhr rund 186 Notfall- und Notarzteinsätze sowie 90 Brandeinsätze mehr angefallen als an anderen Tagen. Die Notrufzahlen verdoppeln sich erfahrungsgemäß an Silvester. Bei der derzeitigen Auslastung der Kliniken ist zu befürchten, dass aufgrund vermeidbarer, silvestertypischer Verletzungen die Behandlungs- und Bettenkapazitäten soweit belastet werden, dass die Versorgung von kritisch erkrankten oder verletzten Patienten nicht mehr mit ausreichender Sicherheit gewährleistet werden kann.

Das Böllerverbot gilt in ganz Mittelfranken – in allen Landkreisen sowie den Städten Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist durch die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) bereits verboten. An Silvester gilt zudem grundsätzlich eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Niemand darf ohne triftigen Grund die Wohnung verlassen. Da aber Feuerwerkskörper im Internet bestellt werden oder Vorräte aus dem letzten Jahr vorhanden sein können, besteht die Gefahr, dass dennoch Böller oder Raketen vor eigenen Häusern, auf eigenen Balkonen, im eigenen Garten oder bei erlaubten Spaziergängen vor 21 Uhr abgebrannt werden.

Nach übereinstimmender Ansicht aller Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken genügt es deshalb nicht, ein Feuerwerksverbot auf bestimmte Gebiete oder Plätze zu beschränken. In Allgemeinverfügungen haben deshalb die Behörden entsprechende Regelungen erlassen, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch auf Privatgrund verbieten. Das Verbot bezieht sich jedoch ausdrücklich nicht auf Feuerwerk der Kategorie F1, also ganzjährig erhältliche Feuerwerksscherzartikel und -spielwaren, Tischfeuerwerk sowie Jugendfeuerwerk.

Allgemeinverfügung im Amtsblatt

UPDATE 31.12. – 17:00 Uhr:

NÜRNBERGER LAND (lra) – Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach, das Böllerverbot der Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken auf privaten Grundstücken zumindest teilweise aufzuheben, bittet Landrat Armin Kroder die Bevölkerung darum, wohlabgewogen auf das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in der Silvesternacht zu verzichten:
„Unabhängig von der rechtlichen Situation bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger, heute Nacht möglichst auf das Böllern zu verzichten. Zeigen wir uns solidarisch mit den Mitarbeitenden in den Krankenhäusern und Kliniken. Wir wollen sie nicht mit zusätzlichen Verletzungen belasten, die durch Feuerwerke entstehen können und grundsätzlich vermeidbar sind.“
Nach Erkenntnissen des Landratsamts ist der Antrag auf Aufhebung der Allgemeinverfügung in Sachen Feuerwerksverbot aus dem Landkreis Nürnberger Land von der zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts in Ansbach aus prozessualen Gründen abgelehnt worden. Weitere Informationen liegen dem Landratsamt gegenwärtig nicht vor.

Kurz zusammengefasst:

🎆🚫Kein Feuerwerk an Silvester und Neujahr: Wegen der angespannten Situation in den Krankenhäusern haben sich alle Städte und Gemeinden in Mittelfranken darauf geeinigt, Feuerwerkskörper zu verbieten. Was ist in Schwarzenbruck zum Jahreswechsel erlaubt bzw. verboten?
⛔️Im gesamten Gemeindegebiet dürfen Sie keine Böller und Raketen mitführen oder anzünden. Auch das Abfeuern pyrotechnischer Munition zum Beispiel aus Schreckschuss-Pistolen ist verboten.
Das Verbot gilt ausdrücklich auch für den eigenen Garten oder den Balkon.
Erlaubt sind weiterhin Wunderkerzen („Sternlaspeier“) oder Knallerbsen, also alles, was als Tisch- oder Jugendfeuerwerk in die Kategorie F1 fällt. Dieses darf auch auf dem Balkon oder im eigenen Garten verwendet werden.
🧍‍♀️🧍👫In der Silvesternacht gelten die regulären Kontaktbeschränkungen: Treffen dürfen sich zwei Haushalte mit bis zu fünf Personen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Auch an Silvester und Neujahr gilt die nächtliche Ausgangssperre: Zwischen 21 bis 5 Uhr dürfen Sie sich nicht im öffentlichen Raum aufhalten. Entweder müssen Sie bis 21 Uhr zu Hause sein oder dort übernachten, wo Sie sind.
🍾🥂Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist zudem verboten – also bitte drinnen aufs neue Jahr anstoßen.
💰💶Ein Verstoß gegen die Ausgangssperre kostet 500 Euro.
🚓🚑Warum gibt es das Böllerverbot? Weil die Krankenhäuser und das Klinikpersonal momentan durch die zahlreichen Covid-19-Patienten überlastet sind. Deshalb möchte man verhindern, dass zusätzliche Patienten, die sich zum Beispiel an Feuerwerkskörpern verletzen, die Lage noch verschärfen:
↗️Erfahrungsgemäß verdoppeln sich die Notrufzahlen an Silvester.
➡️Ein Beispiel aus Nürnberg: Letztes Silvester gingen bei der Rettungsleitstelle 186 Notfall- und Notarzteinsätze sowie 90 Brandeinsätze mehr ein als an anderen Tagen