Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Aus diesem Grund erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit in zwei Phasen. Die erste Phase ist bereits abgeschlossen und ausgewertet, nun startet die 2. Phase.
Den Entwurf zur zentralen Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen können Sie für die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung hier einsehen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Bürger und Gemeinden, die nicht an der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung teilgenommen haben, an der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung teilnehmen können.
In der Zeit vom 11.11.2019 bis 23.12.2019 haben alle Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit sich unter folgendem Link anzumelden und an der 2. Phase der Umfrage teilzunehmen.