Der Lärm von Autos, Eisenbahnen und Flugzeugen schränkt die Lebensqualität vieler Menschen erheblich ein. Dazu kommt noch ein hoher Geräuschpegel durch Maschinen, Nachbarschaftslärm und Sport- und Freizeitlärm. Hohe Geräuschbelastungen können wissenschaftlichen Studien zufolge ein Risiko für die Gesundheit darstellen. Als sehr belastend wird häufig der Sport- und Freizeitlärm sowie Nachbarschaftslärm empfunden. Denn häufig entsteht er zu lärmsensiblen Zeiten, etwa nach Feierabend bis in die Abendstunden, an Wochenenden und Feiertagen. Während die eine Hälfte der Bevölkerung sich in Ruhe entspannen will, entspannt die andere Hälfte durch Aktivitäten, die auch Lärm verursachen können.
Doch was ist Lärm überhaupt?
Lärm ist jedes unerwünschte laute Geräusch. Das Ohr nimmt die Geräusche auf und verarbeitet die darin enthaltenen Informationen. Lärm wird sehr subjektiv wahrgenommen, das heißt, jeder Mensch empfindet Geräusche unterschiedlich, den einen stören sie nicht oder nur wenig, den anderen nerven sie. Laute Musik regt zum Beispiel manche Personen auf, andere finden sie schön und wieder andere lässt sie völlig kalt. Je stärker ein Geräusch ist, desto mehr Menschen empfinden es als unangenehmen Lärm. Als Lärm können auch alle Schallereignisse bezeichnet werden, die das menschliche Wohlbefinden beeinträchtigen. Damit ist der Begriff Lärm subjektiv geprägt, messtechnisch zugänglich ist nur das (physikalisch beschreibbare) Geräusch. Starke Lärmeinwirkungen oder dauerhafter Lärm können sogar krank machen oder die Leistungsfähigkeit negativ beeinflussen.
Lärm ist also nicht gleich Geräusch. Kontinuierlicher Lärm, zum Beispiel von Maschinen wie Pumpen oder Gebläsen, unterscheidet sich dabei von so genanntem „intermittierenden Lärm wie beim Flugzeugstart oder dem Klingeln eines Weckers. Sehr kurze Geräusche wie Schüsse oder Explosionen werden als Impulslärm bezeichnet.
Bei Lärmbelästigungen gibt es verschiedene Verordnungen und Gesetze, die das Miteinander regeln.
Wie ist es in Schwarzenbruck geregelt?
Die Gemeinde Schwarzenbruck hat keine eigene Verordnung zur Beschränkung von ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten erlassen, d.h. es gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen des Bundes- und Landesrechts.
So sind beispielweise die zeitlichen Regelungen zur Durchführung von Haus- und Gartenarbeiten in den Bestimmungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) verankert. Demnach dürfen lärmintensive Geräte (z.B. Rasenmäher und Heckenschere) in Wohngebieten nur werktags in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden. Die Benutzung an Sonn- und Feiertagen ist verboten. Für besonders laute Geräte gelten weitere Betriebszeitbeschränkungen. So dürfen Laubbläser, Laubsauger und Grastrimmer/Graskantenschneider mit Verbrennungsmotor werktags nur von 09:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr verwendet werden.
Auch Nachbarschaftslärm kann zu Zwistigkeiten führen. Diese Problemlagen empfehlen wir direkt im Gespräch mit dem Nachbarn nach Möglichkeit einvernehmlich zu lösen. Sollte dies nicht möglich sein und auf Dauer keine Ruhe bringen, müssen Sie privatrechtliche Schritte über einen Rechtsanwalt auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches ergreifen. Bei nächtlichen Ruhestörungen kann im Einzelfall die Polizei zu Hilfe gerufen werden, die dann im eigenen Ermessen die notwendigen Maßnahmen trifft.
Bei Unstimmigkeiten in Mehrfamilienhäusern bildet die jeweilige Hausordnung eine weitere Grundlage. Oft kann auch der Wohnungs-/Hauseigentümer verständigt werden und als Mediator eingeschaltet werden.
Kinder haben einen natürlichen Spiel- und Bewegungsdrang, daraus entsteht auch ein gewisser Lärmpegel. Dieser ist im Hinblick auf die freie Entfaltung der Kinder als sozialadäquat eingestuft und somit zulässig. Diese Auffassung vertritt auch die Gemeinde Schwarzenbruck. Generell hilft es im täglichen Miteinander mehr Toleranz füreinander aufzubringen. Schließlich waren wir alle einmal Kinder und haben gerne herum getobt.
Weitere nützliche Informationen zum Nachbarschaftsrecht enthalten die Broschüren „Rund um die Gartengrenze“ und „Schlichten ist besser als Prozessieren“ des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz. Diese Broschüren sind auch im Rathaus vorrätig und können im Ordnungsamt bei Frau Nerreter abgeholt werden.
Oder online unter:
Rund um die Gartengrenze
Schlichten ist besser als prozessieren