Digitales Rathaus – einfach online machen!
Viele Ihrer Behördengänge können Sie einfach und bequem von Zuhause aus oder Unterwegs erledigen. An dieser Stelle finden Sie unsere Online-Terminvereinbarung, das Bürgerserviceportal sowie nützliche Anträge und Formulare. Sie lassen sich am PC oder am mobilen Endgerät ausfüllen und können zur weiteren Bearbeitung an uns weitergeleitet werden. Einige Online-Dienste sind zur direkten Bearbeitung freigeschaltet. Manche Anträge erfordern die persönliche Identifizierung des Antragstellers. Die Registrierung gelingt je nach Antrag entweder mit der neuen Personalausweisfunktion oder ganz klassisch mit Benutzernamen und Passwort.
Hinweis: Damit der neue Personalausweis für die Authentifizierung genutzt werden kann, muss die Online-Ausweisfunktion (eID) freigeschaltet und ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone mit installierter AusweisApp vorhanden sein.
Bürgerserviceportal
Das Bürgerserviceportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Anträge an die Verwaltung der Gemeinde Schwarzenbruck online zu erfassen und direkt an das Rathaus zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten. Ein Bürgerkonto spart Ihnen Zeit.
Formulare & Anträge
Im Bereich Formulare & Anträge finden Sie beschreibbare PDF’s aus unseren Ämtern, die Sie zur Vorbereitung eines Vor-Ort-Termins oder zum direkten Einreichen per E-Mail verwenden können.
Gewerbeanzeige
Sie möchten Ihr Gewerbe an-, ab- oder ummelden? Hier geht es zum direkten Link zur Gewerbeanzeige. Im zweiten Link haben wir noch detaillierte Infos für Sie, wenn Sie noch nicht genau wissen, was zu tun ist.
Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle (Gemeinde des Betriebssitzes) anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen.
Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein) erhalten Sie, sofern Sie die Anmeldung korrekt und vollständig ausgefüllt haben von uns per Post. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.
Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.
Hinweis:
Für Reisegewerbe ist das Landratsamt Nürnberger Land zuständig. Auf deren Homepage unter folgendem Link (Reisegewerbekarte für Deutsche – Landkreis Nürnberger Land) finden Sie alle Information sowie das Antragsformular. Der Antrag ist bei der Gemeinde Schwarzenbruck im Ordnungsamt abzugeben von wo aus er an das Landratsamt weitergeleitet wird.