Veranstaltung planen? So geht es einfacher!
Eine Veranstaltung des Vereins steht an, an vieles muss gedacht werden. Als ehrenamtlicher Organisator fehlt oft die Routine und man weiß nicht was alles zu tun ist sowie welche Genehmigungen einzuholen sind. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, was alles nötig ist und welche Möglichkeiten zur Werbung für Ihr Fest bestehen – haben wir diese Seite für Sie erstellt.
Reservierung Veranstaltungsorte
Haben Sie keine eigene Location? Hier können Sie die gemeindeeigenen Veranstaltungsorte anmieten.
Gestattung Gaststättenbetrieb
Planen Sie Ihr Fest mit Gastronomie und Alkoholausschank? Dann benötigen Sie eine Gestattung
eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§12 GastG).
Anzeige öffentliche Veranstaltung
Planen Sie Ihr Fest ohne Alkoholausschank? Dann benötigen Sie eine Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung (Art. 19 Abs. 1 LStVG).
Für den Gastrobetrieb benötigen Sie zusätzlich vom LRA die Meldung nach Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 für Lebensmittelunternehmer*innen und Veranstaltungen.
Antrag Verkehrsrechtl. Anordnung
Soll ein Parkplatz oder ein Teil der Straße für Ihr Fest gesperrt werden? Dafür müssen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen.
Buchung Plakattafeln
Hier können Sie zur Bewerbung Ihrer Veranstaltung die gemeindeeigenen Plakattafeln buchen.
Eintrag Veranstaltungskalendar
Ihre Veranstaltungen können Sie kostenfrei in zwei Veranstaltungskalender eintragen um Ihre Zielgruppe besser zu erreichen.
Antrag Privates Feuerwerk
Möchten Sie Ihre Feier durch ein Feuerwerk optisch aufwerten – beantragen Sie dies vorher beim Ordnungsamt.
Fairtrade-Leitfaden für Feste
Als Fairtrade-Gemeinde haben wir für Sie einen fairen Leitfaden für die Veranstaltung von Festen erstellt.
GEMA: Musik anmelden
Auf Ihrer Feier wird Musik gespielt? Hier können Sie Ihre Musik bei der GEMA anmelden. Sie finden auch Informationen wann Sie Musik bei der GEMA melden müssen. Für Vereine in Bayern gibt es derzeit eine Sonderlösung – informieren Sie sich hier.
Bayerische Staatsregierung
Die Bay. Staatsregierung bietet mit dem Leitfaden Unterstützung für die Veranstaltung von Festen.
Landratsamt Nürnberger Land
Beim Landratsamt sind das Gesundheitsamt und das Jugendamt angesiedelt, dies ist wichtig für die Abgabe von Speisen und Getränken bei Ihrem Fest. Darüber hinaus müssen manche Anträge beim Landratsamt eingereicht werden. In den Links finden Sie alle relevanten Merkblätter und Infos.