Ämter & Sachgebiete

Amt für Bürgerangelegenheiten

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:

  • Wohnsitz An-/Abmeldung
    – Bezug einer Wohnung
    – Umzug innerhalb der Gemeinde
    – Statuswechsel / erweiterter Statuswechsel
    – Wegzug ins Ausland
    – Abmeldung einer (auswärtigen) Nebenwohnung
  • Personalausweis / vorläufiger Personalausweis       
    – Beantragung, Aktualisierung
    – Änderung der PIN Nummer (Online-Ausweisfunktion)
    – Aktivierung der Online-Ausweisfunktion
  • Reisepass / vorläufiger Reisepass
    – Beantragung, Aktualisierung
  • Melderegisterauskunft, Beantragung
  • Führungszeugnis, Beantragung
  • Beglaubigung, amtliche
  • Meldebescheinigung, Beantragung
  • Auskunftssperre / Übermittlungssperre, Beantragung der Eintragung

Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle (Gemeinde des Betriebssitzes) anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.

Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein) erhalten Sie, sofern Sie die Anmeldung korrekt und vollständig ausgefüllt haben von uns per Post. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

Hinweis:
Für Reisegewerbe ist das Landratsamt Nürnberger Land zuständig. Auf deren Homepage unter folgendem Link (Reisegewerbekarte für Deutsche – Landkreis Nürnberger Land (nuernberger-land.de) finden Sie alle Information sowie das Antragsformular. Der Antrag ist bei der Gemeinde Schwarzenbruck im Ordnungsamt abzugeben von wo aus er an das Landratsamt weitergeleitet wird.

Das Standesamt ist zuständig für alle Personenstandsfälle (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen), die in Schwarzenbruck stattfinden. Hier werden auch entsprechende Beurkundungen erstellt. Weiterhin werden Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt und Kirchenaustritte vollzogen. Auch der Bereich Namensrecht gehört zum Standesamt.

Zum umfassenden Aufgabenbereich des Ordnungsamtes gehören u.a.:

Ordnungsangelegenheiten:

  • öffentlicher Nahverkehr
  • Ordnungsrechtliche Maßnahmen (Jagd, Waffen, Fischerei, Kampfhunde)

Straßenverkehrsangelegenheiten:

  • Verkehrsbeschilderugen
  • Parkerlaubnisse

Gewerbeangelegenheiten:

  • Gewerbe- und Gaststättenrecht
  • Genehmigung von Märkten

Gemeindeeigene Plakattafeln

Kalender Friedhofsbelegung für Bestatter

Die Friedhöfe der Gemeinde Schwarzenbruck werden hier verwaltet. Darüber hinaus können Sie folgendes erledigen:

  • Ausstellung von Urnenbescheinigungen
  • Erwerb und Verlängerung von Grabnutzungsrechten
  • Grabmalgenehmigungen
  • Grabsteinprüfung

 

Wenn Sie Lust haben, schauen Sie doch einfach beim nächsten Café ab und zu vorbei. Wir vom Team Ehrenamt Integrationshilfe möchten die Zeit bei Kaffee und Kuchen nutzen, den Flüchtlingen die Sprache Deutsch im Gespräch näher zu bringen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Ihre Ansprechpartnerinnen für den Bereich Asyl, Integration und Soziales sind

Erreichbarkeit im Rathaus

WochentagUhrzeit
Montag13:30 bis 17:00 Uhr
Dienstag08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr

Das Wahlamt ist zuständig für die Organisation und die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen. Hierbei werden die einzelnen Wahlereignisse ähnlich eines Projekts abgewickelt. Nachfolgende Aufzählung zeigt die umfangreiche Palette an (möglichen) Wahlereignissen:

  • Kommunalwahlen
  • Landtags- und Bezirkswahlen
  • Bundestagswahlen
  • Europawahlen
  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
  • Volksbegehren und Volksentscheide
  • Integrationsbeiratswahlen
  • Vorschlagslisten für Schöffen und ehrenamtliche Verwaltungsrichter

Je nach Wahlereignis zählen zu den Hauptaufgaben des Wahlamts:

  • die Erstellung und Fortführung von Unterstützungslisten
  • die Abwicklung des Parteiverkehrs zur Eintragung in Unterstützungslisten
  • die Erstellung und Fortführung des Wählerverzeichnisses
  • das Bearbeiten von Anträgen zur Erteilung von Eintragungsscheinen und Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen (im Parteiverkehr und postalisch eingehende Anträge)
  • die Sicherstellung der Wahlräume
  • die Vorbereitung der Ausstattung aller Wahlräume
  • die Einteilung und Berufung der Wahlvorstandsmitglieder und der sonstigen im Zuge der Wahl beteiligten Kräfte
  • die Abwicklung der Rücklieferung aus den Wahlräumen am Wahlsonntag und am Montag nach der Wahl
  • die Ergebnisermittlung und Ergebniskontrolle
  • die Koordination aller an der Wahl beteiligten kommunalen Dienststellen

Hauptverwaltung

Das Hauptamt ist für zentrale Aufgaben und die Organisation der Verwaltung und einzelner Arbeitsprozesse zuständig. Weiter gehören die Vorbereitung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse und der Vollzug der Beschlüsse zum wesentlichen Aufgabenbereich.

Dem Hauptamt sind verschiedene Sachgebiete und Einrichtungen zugeordnet:

  • Zentrale Dienste
  • Personalabteilung
  • Post und Registratur
  • EDV und IT
  • Kindergartenverwaltung
  • Schulwesen
  • Tourismus
  • Veranstaltungen

Kämmerei

Die Finanzverwaltung der Gemeinde Schwarzenbruck ist in folgende Fachgebiete gegliedert:

  • Gemeindekämmerei
    • Aufstellung der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans
    • Erstellung des Jahresabschlusses
    • Kosten- und Leistungsrechnung
    • Zins- und Anlagemanagement
    • Einziehung von Gemeindesteuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer) sowie von Gebühren und Beiträgen (z.B. Gebühren für Abwasser sowie Abfall- und Straßenreinigung)
  • Gemeindekasse
    • Abwicklung des allgemeinen Zahlungsverkehrs
    • Bearbeitung von Insolvenzverfahren
    • Forderungsmanagement / Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen

Haushaltsplan

Bau- und Umweltamt

Das kommunale Bau- und Umweltamt beschäftigt sich mit den verschiedensten Bauangelegenheiten. So widmet sich das Bauamt den planerischen Aufgaben und ist unter anderem für die Bautätigkeit im Hochbau, die Wasserversorgung, die Abwasserversorgung und die Betreuung der öffentlichen Gebäude und Anlagen in der Gemeinde zuständig. Unter die zahlreichen Aufgaben fallen:

  • Bauvorhaben
  • Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
  • Liegenschaftsverwaltung
  • Kommunaler Hochbau
  • Liegenschaftskataster
  • Bauhof
  • Feldgeschworene
  • Energieförderprogramme

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: