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Neue Hundesteuersatzung in Kraft

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Neue Hundesteuersatzung in Kraft

๐Ÿ†•โ„น๏ธNeue Hundesteuersatzung in Kraft Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer, deren Erhebung durch die รถrtliche Hundesteuersatzung geregelt wird. Besteuerungsgrundlage ist hierbei das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet Schwarzenbruck. Zum 01.01.2021 wurde die Hundesteuer angepasst. Der Kampfhundesteuersatz wurde in der Gemeinderatssitzung im Januar erneut angepasst. ๐Ÿ•๐Ÿ•โ€๐ŸฆบDie Hundesteuer betrรคgt ab sofort pro Kalenderjahr โ–ถ55 Euro fรผr den 1. gehaltenen Hund, โ–ถ80 Euro fรผr den 2. gehaltenen Hund, โ–ถ 105 Euro fรผr jeden weiteren Hund, โ–ถ 110 Euro fรผr jeden Kampfhund der Kategorie 2 mit positivem Wesenstest bzw. Negativzeugnis (ยง1 Absatz 2 KampfhVO), โ–ถ1.000 Euro fรผr jeden gehaltenen Kampfhund der Kategorie 1 und der Kategorie 2 ohne positiven Wesenstest bzw. Negativzeugnis (ยง 1 KampfhVO). โ๏ธGrundsรคtzlich sind alle Hunde im Gemeindegebiet steuerpflichtig, die รคlter als 4 Monate sind und mindestens drei Monate eines Jahres im Gemeindegebiet gehalten werden. Bitte melden Sie Ihren Hund innerhalb von 14 Tagen bei uns an. Sie kรถnnen dies schriftlich tun. Das entsprechende Onlineformular finden Sie unter https://schwarzenbruck.de/digitalesrathaus-einfachonline/ PDF Anmeldung Hundesteuer (beschreibbar) Die Hundesteuersatzung umfasst genauere Details zu SteuerermรครŸigungen und -befreiungen. Zu finden unter https://schwarzenbruck.de/gemeinderecht/ PDF Hundesteuersatzung PDF ร„nderungssatzung Hundesteuersatzung โ๏ธFรผr bestehende Rรผckfragen stehen Ihnen unsere Kolleginnen aus der Kรคmmerei unter der Rufnummer 09128/9911-128 (Frau Klatt) oder unter 09128/9911-125 (Frau Wirth) gerne zur Verfรผgung.

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