๐โน๏ธNeue Hundesteuersatzung in Kraft
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer, deren Erhebung durch die รถrtliche Hundesteuersatzung geregelt wird. Besteuerungsgrundlage ist hierbei das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet Schwarzenbruck. Zum 01.01.2021 wurde die Hundesteuer angepasst. Der Kampfhundesteuersatz wurde in der Gemeinderatssitzung im Januar erneut angepasst.
๐๐โ๐ฆบDie Hundesteuer betrรคgt ab sofort pro Kalenderjahr
โถ55 Euro fรผr den 1. gehaltenen Hund,
โถ80 Euro fรผr den 2. gehaltenen Hund,
โถ 105 Euro fรผr jeden weiteren Hund,
โถ 110 Euro fรผr jeden Kampfhund der Kategorie 2 mit positivem Wesenstest bzw. Negativzeugnis (ยง1 Absatz 2 KampfhVO),
โถ1.000 Euro fรผr jeden gehaltenen Kampfhund der Kategorie 1 und der Kategorie 2 ohne positiven Wesenstest bzw. Negativzeugnis (ยง 1 KampfhVO).
โ๏ธGrundsรคtzlich sind alle Hunde im Gemeindegebiet steuerpflichtig, die รคlter als 4 Monate sind und mindestens drei Monate eines Jahres im Gemeindegebiet gehalten werden. Bitte melden Sie Ihren Hund innerhalb von 14 Tagen bei uns an. Sie kรถnnen dies schriftlich tun. Das entsprechende Onlineformular finden Sie unter
https://schwarzenbruck.de/digitalesrathaus-einfachonline/
PDF Anmeldung Hundesteuer (beschreibbar)
Die Hundesteuersatzung umfasst genauere Details zu Steuerermรครigungen und -befreiungen. Zu finden unter
https://schwarzenbruck.de/gemeinderecht/
PDF Hundesteuersatzung
PDF รnderungssatzung Hundesteuersatzung
โ๏ธFรผr bestehende Rรผckfragen stehen Ihnen unsere Kolleginnen aus der Kรคmmerei unter der Rufnummer 09128/9911-128 (Frau Klatt) oder unter 09128/9911-125 (Frau Wirth) gerne zur Verfรผgung.