Friedhofsverwaltung

Die Zulassung zu gewerblichen Arbeiten auf den Friedhöfen Schwarzenbruck und Altenthann erfolgt über eine Jahres- oder Einzelgenehmigung. Den Antrag hierzu finden Sie hier..

Nach Genehmigung können Sie einen Schlüssel für die (einmalige oder mehrmalige) Benutzung des Leichenhauses und der Kühlzelle in der Gemeindeverwaltung zu den Öffnungszeiten abholen. Dies gilt auch für die Öffnung der Urnenwände.

WICHTIG! Der Erdaushub der Gräber erfolgt nicht durch die Gemeinde, sondern ist von den Bestattern durchzuführen. Sollten Sie hierfür ein weiteres Unternehmen beauftragen, so muss auch dieses eine Genehmigung zu gewerblichen Arbeiten beantragen oder bereits erteilt bekommen haben.