Sie sind hier: Startseite » Informationen zu Covid-19 (Coronavirus)
Bitte halten Sie sich unbedingt an die AHA+L-Regel!
A = Abstand halten
H = Hygiene beachten
A = Alltag mit Maske (Mund-Nasen-Bedeckung)
L = Lüften
Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über Informationen rund um das Virus, die aktuellen Maßnahmen der bayerischen Staatsregierung usw., aber auch Hinweise aus dem Rathaus finden hier ihren Platz. Aufrufe und nützliche Hinweise runden diese Überblickseite ab – scrollen Sie einfach runter.
Die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis einschließlich 20. Januar 2023 verlängert. Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr wird dabei ab dem 10. Dezember 2022 aufgehoben.
Eine Übersicht über alle derzeit in Bayern geltenden Regelungen finden Sie hier:
Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Eine Übersicht über die Kabinettssitzungen finden Sie hier:
Ministerratsberichte
Nutzen Sie für akuelle Infos zusätzlich die FAQ Bay. Staatsregierung
Das Impfzentrum in Röthenbach und seine Außenstellen in Altdorf und Hersbruck schließen am 31. Dezember 2022. Ab dann gibt es Schutzimpfungen gegen Corona wie andere Impfungen auch in der Regelversorgung.Hier geht es zur ganzen Mitteilung.
Alle von der Staatsregierung erlassenen Allgemeinverfügungen, Informationsmaterialien, FAQs zu Sars-CoV-2, Informationsangebote für Menschen mit Behinderungserfahrung sowie tagesaktuelle Informationen zum neuartigen Coronavirus finden Sie unter www.coronavirus.bayern.de.
Informationen zur aktuellen Lageeinschätzung, Lockerungen, Maßnahmen etc. finden Sie auf der Seite des Innenministeriums.
Oder auch beim Landratsamt Nürnberger Land.
Tagesaktuelle Informationen zur Erkrankung, Übertragung, Vorbeugung, Diagnostik sowie Fallzahlen, Empfehlungen und Infektionsschutzmaßnahmen finden Sie auf den Seiten des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie des Robert-Koch-Instituts.
Coronavirus-Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: 09131/6808-510
Das Staatliche Gesundheitsamt des Landratsamtes Nürnberger Land hat ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist unter der Rufnummer 09123 / 950 6299 erreichbar.
Von Montag – Donnerstag von 08:00 – 15:00 Uhr sowie am Freitag von 08:00 – 12:30 Uhr können Sie sich mit Ihren Fragen rund um das neuartige Coronavirus an die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes wenden.
Für Wartezeiten bei der Entgegennahme der Anrufe wird um Verständnis gebeten, da die verfügbare Kapazität begrenzt ist. Mit spezifischen medizinischen Fragen, etwa zu untypischen Krankheitssymptomen oder zur Rolle von bestehenden Vorerkrankungen, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder einen anderen niedergelassenen Arzt.
28.12.2022: Landratsamt stellt Corona-Update vorerst ein
NÜRNBERGER LAND (lra) – Bis auf Weiteres stellt das Landratsamt Nürnberger Land die Veröffentlichung des Corona-Updates ein. Zukünftig finden Bürger*innen entsprechende Informationen auf den Internetseiten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Robert Koch Institutes.
Nach fast drei Jahren der Pandemie wird das Landratsamt Nürnberger Land das sogenannte Corona-Update bis auf Weiteres nicht mehr veröffentlichen. Die Gründe für diese Entscheidung sind vielfältig: die zunehmende Durchseuchung der Bevölkerung, die erfreulich hohe Impfquote und die stark abgenommene Testbereitschaft infizierter Personen führen dazu, dass das Corona-Update für die Bevölkerung im Hinblick auf den Infektionsschutz keine große Relevanz mehr hat. Das Infektionsgeschehen mit COVID-19 hat sich größtenteils homogenisiert, Hotspots in einzelnen Gemeinden, beispielsweise nach Großveranstaltungen, haben sich in den letzten Wochen ebenfalls nicht mehr in der Statistik abgebildet. Insgesamt hat das Corona-Update also sehr an Aussagekraft verloren und ist somit für seine Leser*innen kaum noch von Nutzen.
Bürger*innen, die weiterhin über das Infektionsgeschehen im Landkreis Nürnberger Land auf dem Laufenden bleiben möchten, finden entsprechende Informationen auf den Internetseiten des LGL und des RKI.
Alle von der Staatsregierung erlassenen Allgemeinverfügungen, Informationsmaterialien, FAQs zu Sars-CoV-2, Informationsangebote für Menschen mit Behinderungserfahrung sowie tagesaktuelle Informationen zum neuartigen Coronavirus finden Sie unter www.coronavirus.bayern.de.
Informationen zur aktuellen Lageeinschätzung, Lockerungen, Maßnahmen etc. finden Sie auf der Seite des Innenministeriums.
Oder auch beim Landratsamt Nürnberger Land.
Tagesaktuelle Informationen zur Erkrankung, Übertragung, Vorbeugung, Diagnostik sowie Fallzahlen, Empfehlungen und Infektionsschutzmaßnahmen finden Sie auf den Seiten des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie des Robert-Koch-Instituts.
Coronavirus-Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: 09131/6808-510
Die Feststellung des Katastrophenfalls ermöglicht eine koordinierte und strukturierte Vorgehensweise aller im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen und Organisationen.
Das Corona-Infektionsgeschehen entwickelt sich in Bayern derzeit sehr dynamisch. Die 7-Tage-Inzidenz erreicht täglich neue Höchststände. Gleichzeitig steigt auch die Belegung von Krankenhausbetten, insbesondere von Intensivbetten, mit COVID-19-Patienten weiter an. In vielen Krankenhäusern sind bereits jetzt keine oder nur noch sehr wenige Kapazitäten verfügbar.
Der Katastrophenfall hat sich in der Corona-Pandemie als wirksames Mittel bewährt.
Die Corona-Regeln zeigen die erhoffte Wirkung. Die Infektionszahlen sind hoch, steigen aber nicht mehr. Daher ist es möglich, nun Schritt für Schritt die Beschränkungen zurückzunehmen. Wir haben verdient, dass es besser wird, so Bundeskanzler Scholz. Bund und Länder haben drei Öffnungsschritte vereinbart – die Beschlüsse im Überblick.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den geplanten Öffnungsschritten.
Eine Übersicht zu den aktuellen Corona-Regelungen lesen Sie hier.
Die ausführlichen Informationen der Bundesregierung finden Sie auf der Seite zum aktuellen Bund-Länder-Beschluss.
Merkblätter in verschiedenen Sprachen als PDF
deutsch
englisch
arabisch
russisch
türkisch
Handzettel in verschiedenen Sprachen als PDF
Handzettel deutsch
Handzettel englisch
Handzettel türkisch
Ministerrat beschließt weitere Erleichterungen
Die letzten Entwicklungen der Pandemie bestätigen die Annahme, dass sich die Corona-Lage in den nächsten Wochen weiter entspannt. Bund und Länder haben sich am 16. Februar auf weitere Erleichterungen zum 4. März 2022 geeinigt. Bayern geht den Weg des Ausstiegs aus den Corona-Maßnahmen konsequent weiter und setzt die bundesweit vereinbarten Erleichterungen um. Schrittweise, mit Vorsicht und Augenmaß, aber auch mit Zielstrebigkeit und Konsequenz werden die pandemiebedingten Einschränkungen spürbar weiter zurückgefahren.
Ab 04.03.2022 gilt die angepasste
Zur Pressekonferenz auf YouTube (Video)
Bericht aus der Kabinettssitzung vom 02. März 2022
Eine Übersicht über die Kabinettssitzungen finden Sie hier:
Ministerratsberichte
Bitte halten Sie sich unbedingt an die AHA+L-Regel!
A = Abstand halten
H = Hygiene beachten
A = Alltag mit Maske (Mund-Nasen-Bedeckung)
L = Lüften
Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über Informationen rund um das Virus, die aktuellen Maßnahmen der bayerischen Staatsregierung usw., aber auch Hinweise aus dem Rathaus finden hier ihren Platz. Aufrufe und nützliche Hinweise runden diese Überblickseite ab – scrollen Sie einfach runter.
14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird verlängert
14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis einschließlich 24.11.2021 verlängert. Die Regelungen für die Zeit nach dem 24. November werden von der dann geltenden Ausgestaltung des Bundesrechts abhängen. Bayern appelliert hierzu dringend an den Bund, auch weiter eine adäquate Pandemiebekämpfung zu ermöglichen.
Zur Pressekonferenz auf YouTube (Video)
Bericht aus der Kabinettssitzung vom 26. Oktober 2021
Änderungen/Ergänzungen ab 06.11.2021:
Zur Pressekonferenz auf YouTube (Video)
Bericht aus der Kabinettssitzung vom 03. November 2021
Folgende Regelungen gelten (Tipp: FAQ Bay. Staatsregierung):
Die in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten geltenden Maßnahmen sind abhängig von der 7-Tage-Inzidenz, d.h. der Anzahl der Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche. Die Bayerische Corona-Ampel gibt einen Überblick:
NÜRNBERGER LAND (lra) – Das Robert Koch-Institut meldet für das Nürnberger Land am Donnerstag, 20. Mai mit einer 7-Tage-Inzidenz von 67,9 den fünften Tag in Folge einen Wert von unter 100. Auf Basis der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten damit ab Samstag, 22. Mai, 0.00 Uhr, neue Regelungen für den Landkreis. Während einige Regelungen automatisch in Kraft treten, bedarf es in anderen Bereichen wie zum Beispiel der Außengastronomie, bestimmten kulturellen und touristischen Angeboten sowie für Fitnessstudios und Schwimmbäder dem Einvernehmen des Ministeriums. Dies wurde vom Landratsamt bereits beantragt, zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht genehmigt. Sobald dies erfolgt ist, wird das Landratsamt umgehend darüber informieren.
Folgende Regelungen gelten automatisch ab Samstag, 22. Mai.
Kontaktbeschränkungen: Treffen zwischen zwei Hausständen mit maximal 5 Personen sind wieder erlaubt. Die zu den Hausständen dazugehörigen Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit.
Ausgangssperre: Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr entfällt.
Einkaufen: Lebensmittelgeschäfte, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, der Verkauf von Presseartikeln, Buchhandlungen, Blumenläden, Gartenmärkte, Tierbedarf und Futtermittel sowie der Großhandel sind geöffnet. Der übrige Einzelhandel darf weiterhin mit vorheriger Terminbuchung (Click & Meet) öffnen. Kontaktdaten müssen erfasst werden. Ein negativer Corona-Test ist nicht mehr nötig.
Körpernahe Dienstleistungen: Friseure dürfen weiterhin öffnen. Auch Fuß-, Hand-, Nagel-und Gesichtspflege sowie Kosmetik-, Massage- und Tattoo-Studios dürfen ihrer Tätigkeit wieder nachgehen. Ein negativer Corona-Test ist nicht mehr nötig. Das Personal muss nur noch eine medizinische Maske tragen. Für Kund*innen gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht.
Sport: Es ist nur kontaktfreier Sport unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen erlaubt (2 Hausstände, jedoch nicht mehr als 5 Personen). Darüber hinaus ist Sport unter freiem Himmel in Gruppen mit bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. Dazugehörige Trainer*innen benötigen keinen negativen Corona-Test.
Kultur: Bibliotheken und Archive bleiben wie bisher geöffnet. Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten dürfen nach entsprechender Terminbuchung für Besucher*innen geöffnet werden. Es gelten Abstandsregeln und FFP2-Maskenpflicht. Ein negatives Corona-Test-Ergebnis ist nicht nötig.
Schule: Die Schulen befinden sich bis zum 6. Juni in den Pfingstferien. Weitere Informationen zum Schulbetrieb sind unter https://landkreis.nuernberger-land.de/index.php?id=6416, zu finden.
Kindertagesbetreuung: Für Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen sowie Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen gilt der eingeschränkte Regelbetrieb. Dies bedeutet, dass die Einrichtungen alle Kinder in festen Gruppen betreuen können. Individuelle Schließzeiten der Einrichtungen bleiben davon unberührt.
Außerschulische Bildung: Grundsätzlich wieder in Präsenzform gestattet sind außerschulische Bildungsangebote (1,5 m Abstand und Maskenpflicht am Platz). Auch Instrumental- und Gesangsunterricht ist in Präsenzform als Einzelunterricht wieder möglich (2 m Mindestabstand).
Geimpfte und Genesene: Seit dem 6. Mai werden in Bayern vollständig Geimpfte und Genesene negativ getesteten Personen gleichgestellt. Als vollständig geimpft gelten Personen ab dem 15. Tag nach der Zweitimpfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff. Genesene Personen können dies mit Hilfe eines positiven PCR-Tests der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt belegen. Genesene, deren Infektion länger als 6 Monate zurückliegt und eine erste Impfdosis gegen Covid-19 erhalten haben, werden Geimpften gleichgesetzt. Geimpfte und Genesene werden bei den Kontaktbeschränkungen nicht mitgezählt.
Während diese Regelungen automatisch in Kraft treten, bedarf es in anderen Bereichen einer gesonderten Freigabe durch das Ministerium. Das Landratsamt hat diesen Antrag bereits gestellt und ist bestrebt, eine möglichst rasche Entscheidung des Ministeriums herbeizuführen und so für Planungssicherheit zu sorgen. Die zusätzliche Genehmigung ist für die nachstehenden Bereiche erforderlich, wird sie erteilt gelten frühestens ab Samstag, 22. Mai folgende Regelungen:
Außengastronomie: Öffnung der Außengastronomie mit vorheriger Terminbuchung und Erfassung der Kontaktdaten. Eine Testpflicht (negatives Ergebnis höchstens 24 Stunden alt) besteht, wenn an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen sitzen.
Kultur: Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kino dürfen mit Testpflicht öffnen (negatives Ergebnis höchstens 24 Stunden alt). Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern und festen Sitzplätzen sind möglich. Es besteht eine Testpflicht für Besucher*innen.
Sport: Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel ist mit einer Testpflicht für alle Teilnehmenden (negatives Ergebnis höchstens 24 Stunden alt) möglich. Fitnessstudios dürfen mit Testpflicht für kontaktfreien Sport unter Beachtung des Rahmenhygienekonzepts öffnen. Es gelten Abstandsregeln und FFP2-Maskenpflicht (außer beim Sport selbst). Der Besuch von Sportveranstaltungen im Freien (Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) ist für bis zu 250 Zuschauer*innen gestattet. Voraussetzung sind feste Sitzplätze und es besteht Testpflicht.
Übernachtungsangebote: Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen dürfen auch zu touristischen Zwecken öffnen. Gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen, die im Rahmen des Übernachtungsangebots stattfinden sind zulässig. Auch Kur-, Therapie- und Wellnessangebote sind erlaubt. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden ein negatives Testergebnis nachweisen können.
(Touristische) Freizeitangebote: Freibäder können unter Beachtung des Rahmenhygienekonzepts öffnen. Besucher*innen benötigen einen Termin und ein negatives Testergebnis (negatives Ergebnis höchstens 24 Stunden alt). Auch der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen ist mit Testpflicht für Kund*innen (negatives Ergebnis höchstens 24 Stunden alt) erlaubt.
Laien- und Amateurensembles: Musikalische und kulturelle Proben bei denen mehrere Personen zusammenwirken sind erlaubt.
-------------------------
NÜRNBERGER LAND (lra) – Der Landkreis Nürnberger Land liegt bei der 7-Tage-Inzidenz laut Robert Koch-Institut seit fünf Tagen unter dem Wert von 100. Während einige Regelungen automatisch in Kraft treten, bedarf es in anderen Bereichen wie zum Beispiel der Außengastronomie, bestimmten kulturellen und touristischen Angeboten sowie für Fitnessstudios und Schwimmbäder dem Einvernehmen des Ministeriums. Die Genehmigung für die nachstehenden Bereiche nun wurde erteilt, die Regelungen treten somit ab Samstag, 22. Mai in Kraft:
Außengastronomie: Öffnung der Außengastronomie mit vorheriger Terminbuchung und Erfassung der Kontaktdaten. Eine Testpflicht (negatives Ergebnis höchstens 24 Stunden alt) besteht, wenn an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen sitzen.
Kultur: Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen mit Testpflicht öffnen (negatives Ergebnis höchstens 24 Stunden alt). Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern und festen Sitzplätzen sind möglich. Es besteht eine Testpflicht für Besucher*innen.
Sport: Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel ist mit einer Testpflicht für alle Teilnehmenden (negatives Ergebnis höchstens 24 Stunden alt) möglich. Fitnessstudios dürfen mit Testpflicht für kontaktfreien Sport unter Beachtung des Rahmenhygienekonzepts öffnen. Es gelten Abstandsregeln und FFP2-Maskenpflicht (außer beim Sport selbst). Der Besuch von Sportveranstaltungen im Freien (Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) ist für bis zu 250 Zuschauer*innen gestattet. Voraussetzung sind feste Sitzplätze und es besteht Testpflicht.
Übernachtungsangebote: Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen dürfen auch zu touristischen Zwecken öffnen. Gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen, die im Rahmen des Übernachtungsangebots stattfinden sind zulässig. Auch Kur-, Therapie- und Wellnessangebote sind erlaubt. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden ein negatives Testergebnis nachweisen können.
(Touristische) Freizeitangebote: Freibäder können unter Beachtung des Rahmenhygienekonzepts öffnen. Besucher*innen benötigen einen Termin und ein negatives Testergebnis (negatives Ergebnis höchstens 24 Stunden alt). Auch der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen ist mit Testpflicht für Kund*innen (negatives Ergebnis höchstens 24 Stunden alt) erlaubt.
Laien- und Amateurensembles: Musikalische und kulturelle Proben bei denen mehrere Personen zusammenwirken sind erlaubt.
Die erforderlichen Rahmenkonzepte für die einzelnen Bereiche sind unter folgenden Links zu finden:
Rahmenkonzept Gastronomie (BayMBl. 2021 Nr. 311, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/311/baymbl-2021-311.pdf)
Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen (BayMBl. 2021 Nr. 353, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/353/baymbl-2021-353.pdf
Rahmenkonzept für Kinos (BayMBl. 2021 Nr. 310, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/310/baymbl-2021-310.pdf)
Rahmenkonzept Sport (BayMBl. 2021 Nr. 309, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/309/baymbl-2021-309.pdf)
Hygienekonzept für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater (BayMBl. 2021 Nr. 354, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/354/baymbl-2021-354.pdf)
Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist auf der Homepage unter Landkreis Nürnberger Land: Amtsblätter des Landkreises (www.nuernberger-land.de), einsehbar. Weitere, im Landkreis geltende Corona-Regelungen stehen unter Landkreis Nürnberger Land: https://landkreis.nuernberger-land.de/index.php?id=6089
Bund und Länder verlängern die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 18. April. Das ist das Ergebnis einer Videokonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder.
Kanzlerin Merkel verwies darauf, dass die Fallzahlen exponentiell ansteigen – vor allem auch durch das Vordringen der ansteckenderen Virusvariante B.1.1.7. „Wir sind in der dritten Welle. Die Lage ist ernst“, so die Kanzlerin.
Auf der Webseite der Bundesregierung finden Sie alles genau definiert.
Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung
Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL: „Der Fahrplan ist auf den Weg gebracht. Bis Ende der Osterferien bleibt Sicherheit der oberste Maßstab. Die Notbremse greift. Damit haben wir eine Stabilitätskultur für die nächsten drei Wochen.“
Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung vom 23.03.2021 in voller Länge (Freistaat Bayern)
Elfte Regierungserklärung am 24.03.2021 vor dem Bayerischen Landtag
Die derzeit in Bayern geltenden Infektionsschutzmaßnahmen werden bis zunächst zum 18. April 2021 verlängert.
Die Regelungen im Überblick:
Copyright 2025 © Alle Rechte vorbehalten.