4ยฐC

Informationen zu Covid-19 (Coronavirus)

Archivierter Beitrag

Informationen zu Covid-19 (Coronavirus)

Bitte halten Sie sich unbedingt an die AHA+L-Regel!

Aย  = Abstand halten

H = Hygiene beachten

Aย  = Alltag mit Maske (Mund-Nasen-Bedeckung)

L = Lรผften

Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen รœberblick รผber Informationen rund um das Virus, die aktuellen MaรŸnahmen der bayerischen Staatsregierung usw., aber auch Hinweise aus dem Rathaus finden hier ihren Platz. Aufrufe und nรผtzliche Hinweise runden diese รœberblickseite ab โ€“ scrollen Sie einfach runter.

4. Coronaโ€“Verlรคngerung der SchutzmaรŸnahmen in Bayern | Aufhebung der Maskenpflicht im ร–PNV ab dem 10. Dezember 2022

Die 17. Bayerische InfektionsschutzmaรŸnahmenverordnung wird bis einschlieรŸlich 20. Januar 2023 verlรคngert. Die Maskenpflicht im รถffentlichen Personennahverkehr wird dabei ab dem 10. Dezember 2022 aufgehoben.

Eine รœbersicht รผber alle derzeit in Bayern geltenden Regelungen finden Sie hier:
Bay. Staatsministerium fรผr Gesundheit und Pflege

Eine รœbersicht รผber die Kabinettssitzungen finden Sie hier:
Ministerratsberichte

Nutzen Sie fรผr akuelle Infos zusรคtzlichย  die FAQ Bay. Staatsregierung

Impfung gegen das Coronavirus

Das Impfzentrum in Rรถthenbach und seine AuรŸenstellen in Altdorf und Hersbruck schlieรŸen am 31. Dezember 2022. Ab dann gibt es Schutzimpfungen gegen Corona wie andere Impfungen auch in der Regelversorgung.Hier geht es zur ganzen Mitteilung.

Laufend aktuelle Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

Alle von der Staatsregierung erlassenen Allgemeinverfรผgungen, Informationsmaterialien, FAQs zu Sars-CoV-2, Informationsangebote fรผr Menschen mit Behinderungserfahrung sowie tagesaktuelle Informationen zum neuartigen Coronavirus finden Sie unter www.coronavirus.bayern.de.

Informationen zur aktuellen Lageeinschรคtzung, Lockerungen, MaรŸnahmen etc. finden Sie auf der Seite des Innenministeriums.

Oder auch beim Landratsamt Nรผrnberger Land.

Tagesaktuelle Informationen zur Erkrankung, รœbertragung, Vorbeugung, Diagnostik sowie Fallzahlen, Empfehlungen und InfektionsschutzmaรŸnahmen finden Sie auf den Seiten des Landesamts fรผr Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie des Robert-Koch-Instituts.

Coronavirus-Hotline des Landesamts fรผr Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: 09131/6808-510

Das Staatliche Gesundheitsamt des Landratsamtes Nรผrnberger Land hat ein Bรผrgertelefon eingerichtet. Es ist unter der Rufnummer 09123 / 950 6299 erreichbar.
Von Montag โ€“ Donnerstag von 08:00 โ€“ 15:00 Uhr sowie am Freitag von 08:00 โ€“ 12:30 Uhr kรถnnen Sie sich mit Ihren Fragen rund um das neuartige Coronavirus an die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes wenden.

Fรผr Wartezeiten bei der Entgegennahme der Anrufe wird um Verstรคndnis gebeten, da die verfรผgbare Kapazitรคt begrenzt ist. Mit spezifischen medizinischen Fragen, etwa zu untypischen Krankheitssymptomen oder zur Rolle von bestehenden Vorerkrankungen, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder einen anderen niedergelassenen Arzt.

28.12.2022: Landratsamt stellt Corona-Update vorerst ein

NรœRNBERGER LAND (lra) โ€“ Bis auf Weiteres stellt das Landratsamt Nรผrnberger Land die Verรถffentlichung des Corona-Updates ein. Zukรผnftig finden Bรผrger*innen entsprechende Informationen auf den Internetseiten des Landesamtes fรผr Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Robert Koch Institutes.

Nach fast drei Jahren der Pandemie wird das Landratsamt Nรผrnberger Land das sogenannte Corona-Update bis auf Weiteres nicht mehr verรถffentlichen. Die Grรผnde fรผr diese Entscheidung sind vielfรคltig: die zunehmende Durchseuchung der Bevรถlkerung, die erfreulich hohe Impfquote und die stark abgenommene Testbereitschaft infizierter Personen fรผhren dazu, dass das Corona-Update fรผr die Bevรถlkerung im Hinblick auf den Infektionsschutz keine groรŸe Relevanz mehr hat. Das Infektionsgeschehen mit COVID-19 hat sich grรถรŸtenteils homogenisiert, Hotspots in einzelnen Gemeinden, beispielsweise nach GroรŸveranstaltungen, haben sich in den letzten Wochen ebenfalls nicht mehr in der Statistik abgebildet. Insgesamt hat das Corona-Update also sehr an Aussagekraft verloren und ist somit fรผr seine Leser*innen kaum noch von Nutzen.

Bรผrger*innen, die weiterhin รผber das Infektionsgeschehen im Landkreis Nรผrnberger Land auf dem Laufenden bleiben mรถchten, finden entsprechende Informationen auf den Internetseiten des LGL und des RKI.

Laufend aktuelle Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

Alle von der Staatsregierung erlassenen Allgemeinverfรผgungen, Informationsmaterialien, FAQs zu Sars-CoV-2, Informationsangebote fรผr Menschen mit Behinderungserfahrung sowie tagesaktuelle Informationen zum neuartigen Coronavirus finden Sie unter www.coronavirus.bayern.de.

Informationen zur aktuellen Lageeinschรคtzung, Lockerungen, MaรŸnahmen etc. finden Sie auf der Seite des Innenministeriums.

Oder auch beim Landratsamt Nรผrnberger Land.

Tagesaktuelle Informationen zur Erkrankung, รœbertragung, Vorbeugung, Diagnostik sowie Fallzahlen, Empfehlungen und InfektionsschutzmaรŸnahmen finden Sie auf den Seiten des Landesamts fรผr Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie des Robert-Koch-Instituts.

Coronavirus-Hotline des Landesamts fรผr Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: 09131/6808-510

Ausrufung des Katastrophenfalls fรผr Bayern (11.11.21)

Die Feststellung des Katastrophenfalls ermรถglicht eine koordinierte und strukturierte Vorgehensweise aller im Katastrophenschutz mitwirkenden Behรถrden, Dienststellen und Organisationen.

Das Corona-Infektionsgeschehen entwickelt sich in Bayern derzeit sehr dynamisch. Die 7-Tage-Inzidenz erreicht tรคglich neue Hรถchststรคnde. Gleichzeitig steigt auch die Belegung von Krankenhausbetten, insbesondere von Intensivbetten, mit COVID-19-Patienten weiter an. In vielen Krankenhรคusern sind bereits jetzt keine oder nur noch sehr wenige Kapazitรคten verfรผgbar.

Der Katastrophenfall hat sich in der Corona-Pandemie als wirksames Mittel bewรคhrt.

Bund-Lรคnder-Konferenz:ย Mit Zuversicht nach vorne schauen

Die Corona-Regeln zeigen die erhoffte Wirkung. Die Infektionszahlen sind hoch, steigen aber nicht mehr. Daher ist es mรถglich, nun Schritt fรผr Schritt die Beschrรคnkungen zurรผckzunehmen. Wir haben verdient, dass es besser wird, so Bundeskanzler Scholz. Bund und Lรคnder haben drei ร–ffnungsschritte vereinbart โ€“ die Beschlรผsse im รœberblick.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den geplanten ร–ffnungsschritten.

Eine รœbersicht zu den aktuellen Corona-Regelungen lesen Sie hier.

Die ausfรผhrlichen Informationen der Bundesregierung finden Sie auf der Seite zum aktuellen Bund-Lรคnder-Beschluss.

Zur Pressekonferenz als Video

Hinweise zum Coronavirus

Merkblรคtter in verschiedenen Sprachen als PDF

deutsch
englisch
arabisch
russisch
tรผrkisch

Handzettel in verschiedenen Sprachen als PDF

Handzettel deutsch
Handzettel englisch
Handzettel tรผrkisch

Luca-App im Nรผrnberger Land

Ministerrat beschlieรŸt weitere Erleichterungen

Die letzten Entwicklungen der Pandemie bestรคtigen die Annahme, dass sich die Corona-Lage in den nรคchsten Wochen weiter entspannt. Bund und Lรคnder haben sich am 16. Februar auf weitere Erleichterungen zum 4. Mรคrz 2022 geeinigt. Bayern geht den Weg des Ausstiegs aus den Corona-MaรŸnahmen konsequent weiter und setzt die bundesweit vereinbarten Erleichterungen um. Schrittweise, mit Vorsicht und AugenmaรŸ, aber auch mit Zielstrebigkeit und Konsequenz werden die pandemiebedingten Einschrรคnkungen spรผrbar weiter zurรผckgefahren.

Ab 04.03.2022 gilt die angepasste

Zur Pressekonferenz auf YouTube (Video)

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 02. Mรคrz 2022

Eine รœbersicht รผber die Kabinettssitzungen finden Sie hier:
Ministerratsberichte

Bitte halten Sie sich unbedingt an die AHA+L-Regel!

Aย  = Abstand halten

H = Hygiene beachten

Aย  = Alltag mit Maske (Mund-Nasen-Bedeckung)

L = Lรผften

Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen รœberblick รผber Informationen rund um das Virus, die aktuellen MaรŸnahmen der bayerischen Staatsregierung usw., aber auch Hinweise aus dem Rathaus finden hier ihren Platz. Aufrufe und nรผtzliche Hinweise runden diese รœberblickseite ab โ€“ scrollen Sie einfach runter.

14. InfektionsschutzmaรŸnahmenverordnung wird verlรคngert

14. InfektionsschutzmaรŸnahmenverordnung wird bis einschlieรŸlich 24.11.2021 verlรคngert. Die Regelungen fรผr die Zeit nach dem 24. November werden von der dann geltenden Ausgestaltung des Bundesrechts abhรคngen. Bayern appelliert hierzu dringend an den Bund, auch weiter eine adรคquate Pandemiebekรคmpfung zu ermรถglichen.

Zur Pressekonferenz auf YouTube (Video)

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 26. Oktober 2021

ร„nderungen/Ergรคnzungen ab 06.11.2021:

Zur Pressekonferenz auf YouTube (Video)

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 03. November 2021

Folgende Regelungen gelten (Tipp: FAQ Bay. Staatsregierung):

Bund-Lรคnder-Beschlรผsse

Hier finden Sie den aktuellen 7-Tage-Inzidenzwert

Die in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Stรคdten geltenden MaรŸnahmen sind abhรคngig von der 7-Tage-Inzidenz, d.h. der Anzahl der Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche. Die Bayerische Corona-Ampel gibt einen รœberblick:

+++ LANDRATSAMT NรœRNBERGER LAND +++

+++ Presseinformation Nr. 232-21 - 19.05.2021 +++

Corona-Regelungen ab Samstag, 22. Mai im Nรผrnberger Land:
Landkreis an 5 Tagen bei der 7-Tage-Inzidenz unter 100

NรœRNBERGER LAND (lra) โ€“ Das Robert Koch-Institut meldet fรผr das Nรผrnberger Land am Donnerstag, 20. Mai mit einer 7-Tage-Inzidenz von 67,9 den fรผnften Tag in Folge einen Wert von unter 100. Auf Basis der 12. Bayerischen InfektionsschutzmaรŸnahmenverordnung gelten damit ab Samstag, 22. Mai, 0.00 Uhr, neue Regelungen fรผr den Landkreis. Wรคhrend einige Regelungen automatisch in Kraft treten, bedarf es in anderen Bereichen wie zum Beispiel der AuรŸengastronomie, bestimmten kulturellen und touristischen Angeboten sowie fรผr Fitnessstudios und Schwimmbรคder dem Einvernehmen des Ministeriums. Dies wurde vom Landratsamt bereits beantragt, zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht genehmigt. Sobald dies erfolgt ist, wird das Landratsamt umgehend darรผber informieren.

Folgende Regelungen gelten automatisch ab Samstag, 22. Mai.

Kontaktbeschrรคnkungen: Treffen zwischen zwei Hausstรคnden mit maximal 5 Personen sind wieder erlaubt. Die zu den Hausstรคnden dazugehรถrigen Kinder unter 14 Jahren zรคhlen dabei nicht mit.

Ausgangssperre: Die nรคchtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr entfรคllt.

Einkaufen: Lebensmittelgeschรคfte, Lieferdienste, Getrรคnkemรคrkte, Reformhรคuser, Babyfachmรคrkte, Apotheken, Sanitรคtshรคuser, Drogerien, Optiker, Hรถrgerรคteakustiker, Tankstellen, der Verkauf von Presseartikeln, Buchhandlungen, Blumenlรคden, Gartenmรคrkte, Tierbedarf und Futtermittel sowie der GroรŸhandel sind geรถffnet. Der รผbrige Einzelhandel darf weiterhin mit vorheriger Terminbuchung (Click & Meet) รถffnen. Kontaktdaten mรผssen erfasst werden. Ein negativer Corona-Test ist nicht mehr nรถtig.

Kรถrpernahe Dienstleistungen: Friseure dรผrfen weiterhin รถffnen. Auch FuรŸ-, Hand-, Nagel-und Gesichtspflege sowie Kosmetik-, Massage- und Tattoo-Studios dรผrfen ihrer Tรคtigkeit wieder nachgehen. Ein negativer Corona-Test ist nicht mehr nรถtig. Das Personal muss nur noch eine medizinische Maske tragen. Fรผr Kund*innen gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht.

Sport: Es ist nur kontaktfreier Sport unter Einhaltung der Kontaktbeschrรคnkungen erlaubt (2 Hausstรคnde, jedoch nicht mehr als 5 Personen). Darรผber hinaus ist Sport unter freiem Himmel in Gruppen mit bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. Dazugehรถrige Trainer*innen benรถtigen keinen negativen Corona-Test.

Kultur: Bibliotheken und Archive bleiben wie bisher geรถffnet. Museen, Ausstellungen, Gedenkstรคtten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlรถsser, Gรคrten und Seen und vergleichbare Kulturstรคtten sowie zoologische und botanische Gรคrten dรผrfen nach entsprechender Terminbuchung fรผr Besucher*innen geรถffnet werden. Es gelten Abstandsregeln und FFP2-Maskenpflicht. Ein negatives Corona-Test-Ergebnis ist nicht nรถtig.

Schule: Die Schulen befinden sich bis zum 6. Juni in den Pfingstferien. Weitere Informationen zum Schulbetrieb sind unter https://landkreis.nuernberger-land.de/index.php?id=6416, zu finden.

Kindertagesbetreuung: Fรผr Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen sowie Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen gilt der eingeschrรคnkte Regelbetrieb. Dies bedeutet, dass die Einrichtungen alle Kinder in festen Gruppen betreuen kรถnnen. Individuelle SchlieรŸzeiten der Einrichtungen bleiben davon unberรผhrt.

AuรŸerschulische Bildung: Grundsรคtzlich wieder in Prรคsenzform gestattet sind auรŸerschulische Bildungsangebote (1,5 m Abstand und Maskenpflicht am Platz). Auch Instrumental- und Gesangsunterricht ist in Prรคsenzform als Einzelunterricht wieder mรถglich (2 m Mindestabstand).

Geimpfte und Genesene: Seit dem 6. Mai werden in Bayern vollstรคndig Geimpfte und Genesene negativ getesteten Personen gleichgestellt. Als vollstรคndig geimpft gelten Personen ab dem 15. Tag nach der Zweitimpfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff. Genesene Personen kรถnnen dies mit Hilfe eines positiven PCR-Tests der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurรผckliegt belegen. Genesene, deren Infektion lรคnger als 6 Monate zurรผckliegt und eine erste Impfdosis gegen Covid-19 erhalten haben, werden Geimpften gleichgesetzt. Geimpfte und Genesene werden bei den Kontaktbeschrรคnkungen nicht mitgezรคhlt.

Wรคhrend diese Regelungen automatisch in Kraft treten, bedarf es in anderen Bereichen einer gesonderten Freigabe durch das Ministerium. Das Landratsamt hat diesen Antrag bereits gestellt und ist bestrebt, eine mรถglichst rasche Entscheidung des Ministeriums herbeizufรผhren und so fรผr Planungssicherheit zu sorgen. Die zusรคtzliche Genehmigung ist fรผr die nachstehenden Bereiche erforderlich, wird sie erteilt gelten frรผhestens ab Samstag, 22. Mai folgende Regelungen:

AuรŸengastronomie: ร–ffnung der AuรŸengastronomie mit vorheriger Terminbuchung und Erfassung der Kontaktdaten. Eine Testpflicht (negatives Ergebnis hรถchstens 24 Stunden alt) besteht, wenn an einem Tisch Personen aus mehreren Hausstรคnden sitzen.

Kultur: Theater, Konzert- und Opernhรคuser sowie Kino dรผrfen mit Testpflicht รถffnen (negatives Ergebnis hรถchstens 24 Stunden alt). Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern und festen Sitzplรคtzen sind mรถglich. Es besteht eine Testpflicht fรผr Besucher*innen.

Sport: Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel ist mit einer Testpflicht fรผr alle Teilnehmenden (negatives Ergebnis hรถchstens 24 Stunden alt) mรถglich. Fitnessstudios dรผrfen mit Testpflicht fรผr kontaktfreien Sport unter Beachtung des Rahmenhygienekonzepts รถffnen. Es gelten Abstandsregeln und FFP2-Maskenpflicht (auรŸer beim Sport selbst). Der Besuch von Sportveranstaltungen im Freien (Freiluftstadien mit รผberdachten Zuschauerplรคtzen) ist fรผr bis zu 250 Zuschauer*innen gestattet. Voraussetzung sind feste Sitzplรคtze und es besteht Testpflicht.

รœbernachtungsangebote: Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplรคtzen dรผrfen auch zu touristischen Zwecken รถffnen. Gastronomische Angebote auch in geschlossenen Rรคumen, die im Rahmen des รœbernachtungsangebots stattfinden sind zulรคssig. Auch Kur-, Therapie- und Wellnessangebote sind erlaubt. Voraussetzung ist, dass die รœbernachtungsgรคste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden ein negatives Testergebnis nachweisen kรถnnen.

(Touristische) Freizeitangebote: Freibรคder kรถnnen unter Beachtung des Rahmenhygienekonzepts รถffnen. Besucher*innen benรถtigen einen Termin und ein negatives Testergebnis (negatives Ergebnis hรถchstens 24 Stunden alt). Auch der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gรคstefรผhrungen, Berg-, Kultur- und Naturfรผhrungen im Freien sowie die ร–ffnung von AuรŸenbereichen von medizinischen Thermen ist mit Testpflicht fรผr Kund*innen (negatives Ergebnis hรถchstens 24 Stunden alt) erlaubt.

Laien- und Amateurensembles: Musikalische und kulturelle Proben bei denen mehrere Personen zusammenwirken sind erlaubt.

-------------------------

+++ LANDRATSAMT NรœRNBERGER LAND +++
+++ Presseinformation Nr. 235-21 - 21.05.2021 +++

Genehmigungspflichtige Corona-Regelungen treten ab Samstag, 22. Mai in Kraft

NรœRNBERGER LAND (lra) โ€“ Der Landkreis Nรผrnberger Land liegt bei der 7-Tage-Inzidenz laut Robert Koch-Institut seit fรผnf Tagen unter dem Wert von 100. Wรคhrend einige Regelungen automatisch in Kraft treten, bedarf es in anderen Bereichen wie zum Beispiel der AuรŸengastronomie, bestimmten kulturellen und touristischen Angeboten sowie fรผr Fitnessstudios und Schwimmbรคder dem Einvernehmen des Ministeriums. Die Genehmigung fรผr die nachstehenden Bereiche nun wurde erteilt, die Regelungen treten somit ab Samstag, 22. Mai in Kraft:

AuรŸengastronomie: ร–ffnung der AuรŸengastronomie mit vorheriger Terminbuchung und Erfassung der Kontaktdaten. Eine Testpflicht (negatives Ergebnis hรถchstens 24 Stunden alt) besteht, wenn an einem Tisch Personen aus mehreren Hausstรคnden sitzen.

Kultur: Theater, Konzert- und Opernhรคuser sowie Kinos dรผrfen mit Testpflicht รถffnen (negatives Ergebnis hรถchstens 24 Stunden alt). Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern und festen Sitzplรคtzen sind mรถglich. Es besteht eine Testpflicht fรผr Besucher*innen.

Sport: Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel ist mit einer Testpflicht fรผr alle Teilnehmenden (negatives Ergebnis hรถchstens 24 Stunden alt) mรถglich. Fitnessstudios dรผrfen mit Testpflicht fรผr kontaktfreien Sport unter Beachtung des Rahmenhygienekonzepts รถffnen. Es gelten Abstandsregeln und FFP2-Maskenpflicht (auรŸer beim Sport selbst). Der Besuch von Sportveranstaltungen im Freien (Freiluftstadien mit รผberdachten Zuschauerplรคtzen) ist fรผr bis zu 250 Zuschauer*innen gestattet. Voraussetzung sind feste Sitzplรคtze und es besteht Testpflicht.

รœbernachtungsangebote: Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplรคtzen dรผrfen auch zu touristischen Zwecken รถffnen. Gastronomische Angebote auch in geschlossenen Rรคumen, die im Rahmen des รœbernachtungsangebots stattfinden sind zulรคssig. Auch Kur-, Therapie- und Wellnessangebote sind erlaubt. Voraussetzung ist, dass die รœbernachtungsgรคste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden ein negatives Testergebnis nachweisen kรถnnen.

(Touristische) Freizeitangebote: Freibรคder kรถnnen unter Beachtung des Rahmenhygienekonzepts รถffnen. Besucher*innen benรถtigen einen Termin und ein negatives Testergebnis (negatives Ergebnis hรถchstens 24 Stunden alt). Auch der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gรคstefรผhrungen, Berg-, Kultur- und Naturfรผhrungen im Freien sowie die ร–ffnung von AuรŸenbereichen von medizinischen Thermen ist mit Testpflicht fรผr Kund*innen (negatives Ergebnis hรถchstens 24 Stunden alt) erlaubt.
Laien- und Amateurensembles: Musikalische und kulturelle Proben bei denen mehrere Personen zusammenwirken sind erlaubt.

Die erforderlichen Rahmenkonzepte fรผr die einzelnen Bereiche sind unter folgenden Links zu finden:

Rahmenkonzept Gastronomie (BayMBl. 2021 Nr. 311, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/311/baymbl-2021-311.pdf)
Rahmenkonzept fรผr kulturelle Veranstaltungen (BayMBl. 2021 Nr. 353, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/353/baymbl-2021-353.pdf
Rahmenkonzept fรผr Kinos (BayMBl. 2021 Nr. 310, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/310/baymbl-2021-310.pdf)
Rahmenkonzept Sport (BayMBl. 2021 Nr. 309, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/309/baymbl-2021-309.pdf)
Hygienekonzept fรผr Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater (BayMBl. 2021 Nr. 354, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/354/baymbl-2021-354.pdf)

Die Allgemeinverfรผgung wurde im Amtsblatt verรถffentlicht. Dieses ist auf der Homepage unter Landkreis Nรผrnberger Land: Amtsblรคtter des Landkreises (www.nuernberger-land.de), einsehbar. Weitere, im Landkreis geltende Corona-Regelungen stehen unter Landkreis Nรผrnberger Land: https://landkreis.nuernberger-land.de/index.php?id=6089

Verlรคngerung der MaรŸnahmen - mit ร–ffnungsaussichten - zur Bekรคmpfung der Corona-Pandemie bis zum 18. April 2021

Bund und Lรคnder verlรคngern die MaรŸnahmen zur Eindรคmmung der Corona-Pandemie bis zum 18. April. Das ist das Ergebnis einer Videokonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Lรคnder.
Kanzlerin Merkel verwies darauf, dass die Fallzahlen exponentiell ansteigen โ€“ vor allem auch durch das Vordringen der ansteckenderen Virusvariante B.1.1.7. โ€žWir sind in der dritten Welle. Die Lage ist ernstโ€œ, so die Kanzlerin.

Auf der Webseite der Bundesregierung finden Sie alles genau definiert.

Bund-Lรคnder-Beschluss vom 22.03.2021ย (Die in dem Beschluss getroffenen Regelungen zur โ€žErweiterten Ruhezeit zu Osternโ€œ werden nicht umgesetzt).

Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung
Ministerprรคsident Dr. Markus Sรถder, MdL: โ€žDer Fahrplan ist auf den Weg gebracht. Bis Ende der Osterferien bleibt Sicherheit der oberste MaรŸstab. Die Notbremse greift. Damit haben wir eine Stabilitรคtskultur fรผr die nรคchsten drei Wochen.โ€œ

Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung vom 23.03.2021 in voller Lรคnge (Freistaat Bayern)

Elfte Regierungserklรคrung am 24.03.2021 vor dem Bayerischen Landtag

Die derzeit in Bayern geltenden InfektionsschutzmaรŸnahmen werden bis zunรคchst zum 18. April 2021 verlรคngert.

Die Regelungen im รœberblick:

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย