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Fälligkeit der Hundesteuer 2026

4. März 2026

Liebe Hundebesitzer,

die Hundesteuer für das Jahr 2026 ist am 01.03.2026 zur Zahlung fällig gewesen.

Bitte beachten Sie: Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine öffentliche Abgabe. Sie ist als sogenannte Bringschuld fristgerecht und ohne gesonderte Zahlungsaufforderung zu entrichten. Ein jährlicher Bescheid oder eine separate Erinnerung erfolgt nicht.

Sollten Sie den Betrag noch nicht überwiesen haben, bitten wir Sie, die Zahlung zeitnah unter Angabe Ihres Kassenzeichens vorzunehmen:

Gemeinde Schwarzenbruck
IBAN: DE30760501010380281204
Verwendungszweck: Hundesteuer 2026 – Ihr Kassenzeichen/FAD

Falls uns ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wurde der Betrag bereits automatisch zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto eingezogen.

Bitte beachten Sie, dass bei verspäteter Zahlung Mahngebühren bzw. Säumniszuschläge entstehen können.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Heinz Fleischmann (Kassenverwalter)
Gemeindekasse Schwarzenbruck
Telefon: 09128/9911-121
E-Mail: gemeindekasse@schwarzenbruck.de

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: