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Information zur Hundesteuer

Information zur Hundesteuer

18. Juni 2026

Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,

für das Halten von Hunden wird im Gemeindegebiet Hundesteuer erhoben.

Steuerpflichtig sind grundsätzlich alle Hunde, die:
✔ älter als vier Monate sind und
✔ mindestens drei Monate im Kalenderjahr im Gemeindegebiet gehalten werden.

Bitte denken Sie daran, Ihren Hund rechtzeitig bei der Gemeinde anzumelden.

Bei einer nicht erfolgten Anmeldung oder ausbleibenden Zahlung kann die Hundesteuer nachträglich erhoben werden. Zudem können Säumniszuschläge, Vollstreckungsmaßnahmen oder im Einzelfall auch ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit folgen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: