Kommunalwahl 2026

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

unsere Demokratie lebt davon, dass alle mitbestimmen. Wahlen sind wichtig, damit wir gemeinsam entscheiden können, wie unsere Gemeinde gestaltet wird. Bei der Kommunalwahl am 8. März 2026 können Sie die Personen wählen, die unsere Gemeinde in den nächsten sechs Jahren vertreten. Gewählt werden zum Beispiel der Gemeinderat und die/der Erste Bürgermeister/in.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen darüber, wie die Wahl in unserer Gemeinde abläuft. Mehr allgemeine Informationen zur Wahl gibt es auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration:  www.deinewahl.bayern.de

Kommunalwahl 2026 in Schwarzenbruck

Wahlbenachrichtigungen 

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Anfang Februar 2026 versendet. Sollten Sie bis zum 16. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und davon ausgehen, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte zeitnah an das Einwohnermeldeamt (Tel. 09128/9911-133).

Wahltag

Am Wahltag der Kommunalwahl sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ihre Stimme abzugeben und damit aktiv an der Gestaltung unserer Gemeinde mitzuwirken.

Was müssen Wählerinnen und Wähler tun?
Am Wahltag begeben Sie sich in Ihr zuständiges Wahllokal. Welches Wahllokal für Sie vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Wahllokale sind am Wahltag durchgehend von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit. Im Wahllokal erhalten Sie Ihre Stimmzettel und können diese unbeobachtet in der Wahlkabine ausfüllen. Anschließend werfen Sie die Stimmzettel in die Wahlurne.

Hilfe ist selbstverständlich möglich:
Wer aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung Unterstützung benötigt, darf eine Hilfsperson mit in die Wahlkabine nehmen. Die Wahlhelfenden vor Ort stehen zudem gerne für organisatorische Fragen zur Verfügung, dürfen jedoch keine inhaltliche Beratung geben.

Briefwahl 

Wer am Wahltag verhindert ist, kann bereits vorab per Briefwahl abstimmen. Die Briefwahlunterlagen können rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.
3 Möglichkeiten einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen:

  • online – bitte scannen Sie dazu den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder nutzen Sie den Link im Bürger-Service-Portal: Die Onlinebeantragung ist von 16. Februar bis 04. März 2026, 12.00 Uhr möglich.
  • schriftlich – auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie ein Formular. Dieses müssen Sie ausfüllen, unterschreiben und frankiert an das Wahlamt schicken oder in den Postkasten des Rathauses einwerfen
  • per E-Mail – geben Sie in der E-Mail unbedingt Ihren Familiennamen, Vornamen, ihr Geburtsdatum und ihre vollständige Wohnanschrift an. Wenn die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, geben Sie zusätzlich die Versandadresse an. Sie erhalten eine Kontrollmitteilung an Ihre Wohnanschrift.

Hinweise zur Briefwahl

  • Der Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen muss spätestens bis zum 04.03.2026 im Rathaus eingegangen sein, um eine rechtzeitige Zustellung zu gewährleisten.
  • Wahlscheine können bis Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr, beantragt werden.
  • Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist eine Beantragung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, möglich.
  • In diesen Fällen sind die Briefwahlunterlagen ausschließlich durch Einwurf in den Rathauspostkasten abzugeben, da eine fristgerechte postalische Beförderung nicht mehr gewährleistet werden kann.

  • Die Briefwahlunterlagen können nicht telefonisch beantragt werden.

  • Bei der persönlichen Abholung von Briefwahlunterlagen im Rathaus für eine andere Person ist eine Empfangsvollmacht notwendig (Rückseite der Wahlbenachrichtigung).

  • Pro Person können dabei maximal vier Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen mitgenommen werden.

  • Nach derzeitigem Stand treffen die Briefwahlunterlagen nicht vor dem 16. Februar 2026 bei uns zur Weiterverarbeitung ein. Die Unterlagen werden dann umgehend für den Versand fertig gemacht. Bitte sehen Sie aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens in dieser Zeit von telefonischen Rückfragen ab.

Bekanntmachungen

Kommunalwahl Bayern 2026

Auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration finden Sie viele wichtige Informationen zur Kommunalwahl 2026 in Bayern. Dort wird erklärt, was eine Kommunalwahl ist, wer gewählt wird und wie die Wahl abläuft.

Ein Erklärfilm zeigt Schritt für Schritt, wie das Wahlsystem funktioniert und wie Sie richtig wählen können. Außerdem gibt es einen Bereich mit häufigen Fragen und Antworten (FAQ). Dort werden viele Fragen verständlich beantwortet, zum Beispiel zur Stimmabgabe, zur Wahlberechtigung oder zur Organisation der Wahl.

Die Seite hilft allen Bürgerinnen und Bürgern dabei, sich gut auf die Kommunalwahl vorzubereiten.

 www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: