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Kommunalwahl 2026

Kommunalwahl 2026

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

unsere Demokratie lebt davon, dass alle mitbestimmen. Wahlen sind wichtig, damit wir gemeinsam entscheiden können, wie unsere Gemeinde gestaltet wird. Bei der Kommunalwahl am 8. März 2026 und zur Stichwahl am 22. März 2026 können Sie die Personen wählen, die unsere Gemeinde in den nächsten sechs Jahren vertreten. Gewählt werden zum Beispiel der Gemeinderat und die/der Erste Bürgermeister/in. Bei der Wahl zum ersten Bürgermeister geht es am 22. März in die Stichwahl zwischen dem amtierenden Bürgermeister Markus Holzammer (FWG) und Martin Glienke (SPD). Die notwendigen Infos dazu finden Sie hier.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen darüber, wie die Wahl in unserer Gemeinde abläuft. Mehr allgemeine Informationen zur Wahl gibt es auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration:  www.deinewahl.bayern.de

Kommunalwahl 2026 in Schwarzenbruck

Zu den vorläufigen Wahlergebnissen

🗳️ Vorläufige Ergebnisse der Kommunalwahl vom 8. März 2026
▶️Die Stimmen sind ausgezählt: Die vorläufigen Endergebnisse der Kommunalwahl liegen vor. Bei der Bürgermeisterwahl geht es am 22. März in die Stichwahl zwischen dem amtierenden Ersten Bürgermeister Markus Holzammer (FWG) und seinem Herausforderer Martin Glienke (SPD).
▶️Alle detaillierten Resultate sowie die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie jetzt auf unserer Webseite. Zu den Ergebnissen: https://schwarzenbruck.de/wahlen
▶️Der Wahlausschuss tagte (09. März) um 15:30 Uhr in öffentlicher Sitzung, um das Wahlergebnis festzustellen. Das endgültige Ergebnis wird anschließend ebenfalls auf unserer Webseite bekannt gegeben.

 

Wahlbenachrichtigungen 

Sie können für die Beantragung der Briefwahlunterlagen, zur Stichwahl, die Wahlbenachrichtigungen der Kommunalwahl vom 08.03.2026 verwenden.

Wahltag

Am Wahltag der Kommunalwahl sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ihre Stimme abzugeben und damit aktiv an der Gestaltung unserer Gemeinde mitzuwirken.

Was müssen Wählerinnen und Wähler tun?
Am Wahltag begeben Sie sich in Ihr zuständiges Wahllokal. Welches Wahllokal für Sie vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Wahllokale sind am Wahltag durchgehend von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit. Im Wahllokal erhalten Sie Ihre Stimmzettel und können diese unbeobachtet in der Wahlkabine ausfüllen. Anschließend werfen Sie die Stimmzettel in die Wahlurne.

Hilfe ist selbstverständlich möglich:
Wer aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung Unterstützung benötigt, darf eine Hilfsperson mit in die Wahlkabine nehmen. Die Wahlhelfenden vor Ort stehen zudem gerne für organisatorische Fragen zur Verfügung, dürfen jedoch keine inhaltliche Beratung geben.

Briefwahl 

WICHTIGER HINWEIS:
Alle Wählerinnen und Wähler, die bereits Briefwahlunterlagen bei der Hauptwahl für die Stichwahl mit beantragt haben, bekommen die Briefwahlunterlagen automatisch per Post zugesandt.

Wer am Wahltag verhindert ist, kann bereits vorab per Briefwahl abstimmen. Die Briefwahlunterlagen können rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.
4 Möglichkeiten einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen:

  • online – Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 09.03.2026, 08:00 Uhr bis 18.03.2026, 12:00 Uhr. Zum Online-Antrag
    Danach nur noch Selbstabholung im Wahlamt bis 20.03.2026, 15:00 Uhr.
  • persönlich bis Freitag 20.03.2026, 15:00 Uhr: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie ein Formular. Dieses können Sie ausfüllen, unterschreiben und bei uns persönlich im Wahlamt abgeben. Sie erhalten dann die Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
  • schriftlich – auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie ein Formular. Dieses müssen Sie ausfüllen, unterschreiben und frankiert an das Wahlamt schicken oder in den Postkasten des Rathauses einwerfen
  • per E-Mail – geben Sie in der E-Mail unbedingt Ihren Familiennamen, Vornamen, ihr Geburtsdatum und ihre vollständige Wohnanschrift an. Wenn die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, geben Sie zusätzlich die Versandadresse an. Sie erhalten eine Kontrollmitteilung an Ihre Wohnanschrift.

Hinweise zur Briefwahl

  • Der Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen muss spätestens bis zum 15.03.2026 im Rathaus eingegangen sein, um eine rechtzeitige Zustellung zu gewährleisten.
  • Wahlscheine können bis Sonntag, 15.03.2026, 23:59 Uhr, beantragt werden.
  • Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist eine Beantragung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, möglich.
  • In diesen Fällen sind die Briefwahlunterlagen ausschließlich durch Einwurf in den Rathauspostkasten abzugeben, da eine fristgerechte postalische Beförderung nicht mehr gewährleistet werden kann.

  • Die Briefwahlunterlagen können nicht telefonisch beantragt werden.

  • Bei der persönlichen Abholung von Briefwahlunterlagen im Rathaus für eine andere Person ist eine Empfangsvollmacht notwendig (Rückseite der Wahlbenachrichtigung).

  • Pro Person können dabei maximal vier Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen mitgenommen werden.

  • Bitte beachten Sie, dass die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen vom Wahlamt erst versendet werden können, wenn der Stimmzettel vorliegt. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen im Wahlamt ab.

Bekanntmachungen

Kommunalwahl Bayern 2026

Auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration finden Sie viele wichtige Informationen zur Kommunalwahl 2026 in Bayern. Dort wird erklärt, was eine Kommunalwahl ist, wer gewählt wird und wie die Wahl abläuft.

Ein Erklärfilm zeigt Schritt für Schritt, wie das Wahlsystem funktioniert und wie Sie richtig wählen können. Außerdem gibt es einen Bereich mit häufigen Fragen und Antworten (FAQ). Dort werden viele Fragen verständlich beantwortet, zum Beispiel zur Stimmabgabe, zur Wahlberechtigung oder zur Organisation der Wahl.

Die Seite hilft allen Bürgerinnen und Bürgern dabei, sich gut auf die Kommunalwahl vorzubereiten.

 www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/

Barrierefrei wählen – Informationen zur Kommunalwahl 2026

Die bevorstehende Kommunalwahl am 8. März 2026 ist ein zentrales Ereignis für unsere Gemeinde – hier entscheiden wir über wichtige Fragen direkt vor Ort. Damit alle Wahlberechtigten unabhängig von körperlichen oder sensorischen Beeinträchtigungen ihr Wahlrecht ausüben können, ist Barrierefreiheit im Wahlprozess ein entscheidendes Thema.

Wir möchten Sie deshalb auf die hilfreichen und praxisorientierten Angebote auf der Seite des Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung zum barrierefreien Wählen verweisen:

 https://www.behindertenbeauftragter.bayern.de/aktivitaeten/barrierefrei-waehlen/

Dort werden unter anderem folgende Inhalte bereitgestellt:

  • Allgemeine Informationen zur barrierefreien Wahlteilnahme, sowohl im Wahllokal als auch bei der Briefwahl

  • Erklärungen in Leichter Sprache, die den Ablauf einer Wahl verständlich darstellen

  • Informationsmaterialien und Erklärvideos, z. B. zur Stimmabgabe, zur Briefwahl und zum Verhalten im Wahllokal

  • Hinweise zu Unterstützungs- und Hilfsmöglichkeiten, etwa für Menschen mit Seh- oder Mobilitätseinschränkungen

  • Materialien für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die auf eine barrierearme Gestaltung von Wahllokalen aufmerksam machen

Dieses Angebot unterstützt alle Bürgerinnen und Bürger dabei, am Wahlprozess teilzunehmen – unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen. Die barrierefreie Gestaltung von Informationen und Wahlräumen ist ein wichtiger Baustein dafür, dass Demokratie für alle praktisch erfahrbar wird.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: