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Informationen zur Schulanmeldung 2020

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Informationen zur Schulanmeldung 2020

Am Mittwoch, 18. Mรคrz 2020 findet von 14.00 Uhr bis ca. 16.15 Uhr im Gebรคude der Grundschule Schwarzenbruck, Johann-Degelmann-StraรŸe 7, die Schulanmeldung statt. Bitte bringen Sie die Hauptperson โ€“ Ihr Kind โ€“ mit!
Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig und sind anzumelden, die vom 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014 geboren sind oder die fรผrs Schuljahr 2019/20 zurรผckgestellt wurden.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird ein Kind, das in den Monaten Oktober, November, Dezember 2014 geboren wurde schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall vor der Schulanmeldung mit der Grundschule in Verbindung.
Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember 2014 sechs Jahre alt werden, ist als zusรคtzliche Voraussetzung fรผr die Aufnahme in die Grundschule ein schulpsychologisches Gutachten รผber die Schulfรคhigkeit notwendig.
Ein Kind, das am 30. Juni mindestens sechs Jahre alt ist, kann fรผr ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurรผckgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr spรคter mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
Die Pflicht der Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, einen Antrag auf Zurรผckstellung vom Besuch der Grundschule zu stellen.
Nach der neuen Regelung zum โ€žEinschulungskorridorโ€œ kรถnnen Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 30. September 2014 sechs Jahre alt werden auf Antrag der Eltern ein Jahr spรคter eingeschult werden. Auch hier besteht die Pflicht der Schulanmeldung.
Nรคhere Auskรผnfte erhalten Sie im Sekretariat der Grundschule Schwarzenbruck unter Telefon 09128/1 35 83 (Mo.-Di., Do.-Fr. 8.00-11.30 Uhr)
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