Amt für Bürgerangelegenheiten
Einwohnermeldeamt
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
- Wohnsitz An-/Abmeldung
– Bezug einer Wohnung
– Umzug innerhalb der Gemeinde
– Statuswechsel / erweiterter Statuswechsel
– Wegzug ins Ausland
– Abmeldung einer (auswärtigen) Nebenwohnung - Personalausweis / vorläufiger Personalausweis
– Beantragung, Aktualisierung
– Änderung der PIN Nummer (Online-Ausweisfunktion)
– Aktivierung der Online-Ausweisfunktion - Reisepass / vorläufiger Reisepass
– Beantragung, Aktualisierung - Melderegisterauskunft, Beantragung
- Führungszeugnis, Beantragung
- Beglaubigung, amtliche
- Meldebescheinigung, Beantragung
- Auskunftssperre / Übermittlungssperre, Beantragung der Eintragung
Gewerbeamt
Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle (Gemeinde des Betriebssitzes) anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen.
Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein) erhalten Sie, sofern Sie die Anmeldung korrekt und vollständig ausgefüllt haben von uns per Post. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.
Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.
Hinweis:
Für Reisegewerbe ist das Landratsamt Nürnberger Land zuständig. Auf deren Homepage unter folgendem Link (Reisegewerbekarte für Deutsche – Landkreis Nürnberger Land (nuernberger-land.de) finden Sie alle Information sowie das Antragsformular. Der Antrag ist bei der Gemeinde Schwarzenbruck im Ordnungsamt abzugeben von wo aus er an das Landratsamt weitergeleitet wird.
Standesamt
Das Standesamt ist zuständig für alle Personenstandsfälle (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen), die in Schwarzenbruck stattfinden. Hier werden auch entsprechende Beurkundungen erstellt. Weiterhin werden Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt und Kirchenaustritte vollzogen. Auch der Bereich Namensrecht gehört zum Standesamt.
Ordnungsamt
Zum umfassenden Aufgabenbereich des Ordnungsamtes gehören u.a.:
Ordnungsangelegenheiten:
- öffentlicher Nahverkehr
- Ordnungsrechtliche Maßnahmen (Jagd, Waffen, Fischerei, Kampfhunde)
Straßenverkehrsangelegenheiten:
- Verkehrsbeschilderugen
- Parkerlaubnisse
Gewerbeangelegenheiten:
- Gewerbe- und Gaststättenrecht
- Genehmigung von Märkten
Gemeindeeigene Plakattafeln
Friedhofsamt
Die Friedhöfe der Gemeinde Schwarzenbruck werden hier verwaltet. Darüber hinaus können Sie folgendes erledigen:
- Ausstellung von Urnenbescheinigungen
- Erwerb und Verlängerung von Grabnutzungsrechten
- Grabmalgenehmigungen
- Grabsteinprüfung
Kalender Friedhofsbelegung für Bestatter
Die Zulassung zu gewerblichen Arbeiten auf den Friedhöfen Schwarzenbruck und Altenthann erfolgt über eine Jahres- oder Einzelgenehmigung. Den Antrag hierzu finden Sie hier.
Nach Genehmigung können Sie einen Schlüssel für die (einmalige oder mehrmalige) Benutzung des Leichenhauses und der Kühlzelle in der Gemeindeverwaltung zu den Öffnungszeiten abholen. Dies gilt auch für die Öffnung der Urnenwände.
WICHTIG! Der Erdaushub der Gräber erfolgt nicht durch die Gemeinde, sondern ist von den Bestattern durchzuführen. Sollten Sie hierfür ein weiteres Unternehmen beauftragen, so muss auch dieses eine Genehmigung zu gewerblichen Arbeiten beantragen oder bereits erteilt bekommen haben.
Asyl & Soziales
Ihre Ansprechpartnerinnen für den Bereich Asyl, Integration und Soziales sind
- Kristin Seelmann
- 09128-99 11 132
- asyl-soziales@schwarzenbruck.de
- Martina Heyden
- 0151-51095636
- 09128-99 11 132
- asyl-soziales@schwarzenbruck.de
Erreichbarkeit im Rathaus
| Wochentag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag | 13:30 bis 17:00 Uhr |
| Dienstag | 08:30 bis 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr |
Hier finden Sie Neuigkeiten und Informationen zu diesen Themen:
Flüchtlingsunterkunft Lindelburg
Alle Infos zur neuen Flüchtlingsunterkunft in Lindelburg finden Sie zukünftig hier auf unserer Webseite. Bedingt durch die kurzfristigen Neuigkeiten und die Nachrichtenübermittlung durch das Landratsamt Nürnberger Land können wir im Mitteilungsblatt keine aktuellen Mitteilungen veröffentlichen. Diese sind bei Erscheinen des Heftes sonst bereits überholt. Wir möchten Sie mit aktuellen und korrekten Nachrichten versorgen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Aktuelles
Die Meldungen sind chronologisch von unten (Älteste) nach oben (Neueste) sortiert.
Aktuelles zur Unterkunft Lindelburg | 28.02.2025
Aktuelles zur Unterkunft Lindelburg | 21.03.2024
Aktuelles zur Unterkunft Lindelburg | Stand: 10.07.2023
Belegung der Unterkunft in Lindelburg | Stand 07.07.2023
Erstbezug ab dem 20.06.
Bekanntgabe Belegung der Unterkunft
Gespräch des Ersten Bürgermeisters mit dem Leiter des Sozialamts
Übergabe eines offenen Briefs und einer Unterschriftenliste an Landrat Armin Kroder
Übergabe eines offenen Briefs und einer Unterschriftenliste an Landrat Armin Kroder
Lindelburger Bürgerinnen und Bürger haben Unterschriften gesammelt um die Auslastung der neuen Flüchtlingsunterkunft zu beschränken und sich für eine Belegung mit Familien stark zu machen. Angesichts der Größe des Wohnhauses erscheint den unterschreibenden Lindelburgerinnen und Lindelburgern eine maximale Belegung mit 20 Personen als erstrebenswert für ein Miteinander. Aufgrund der Infrastruktur wären Familien wünschenswert. Bei einem Besuch im Schwarzenbrucker Rathaus konnten am Dienstag, den 21.03., vier der verantwortlichen Personen einen offenen Brief sowie die Unterschriftenliste direkt an Landrat Armin Kroder übergeben. Herr Kroder nahm sich die Zeit um sich die Sorgen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger im direkten Gespräch anzuhören. Es entsteht ein reges Gespräch über Aufnahmekapazitäten, die Aufteilung nach dem Königsteiner Schlüssel, Ängste gegenüber den Fremden und Verbrechenstatistiken. Herr Kroder stellt fest, dass es keinen Anstieg von Verbrechen in Zusammenhang mit Flüchtlingen gibt. Er lädt ein andere Flüchtlingsunterkünfte im Nürnberger Land zu besuchen, die eine ähnliche Infrastruktur haben wie Lindelburg. Armin Kroder gesteht aber auch unumwunden ein, dass eine Belegung mit 60 Personen an diesem Standort, seiner Meinung nach, nicht realisierbar sei. Als Fazit der Diskussion fasst Landrat Kroder zusammen:
Die Flüchtlingsunterkunft soll nicht vollbesetzt werden. Für ihn ist eine Auslastung mit 20 bis 30 Menschen in diesem Wohnhaus erstrebenswert. Er verspricht sich dafür einzusetzen. Darüber hinaus ist es ihm ein Anliegen, dass dieses Projekt gut startet und anläuft. Er bietet daher an, sich für Lösungen einzusetzen, egal ob anfangs oder auch wenn es im Miteinander mal hakt.

Übergabe des offenen Briefes und der Unterschriftenliste
v.l.n.r.:
Hans-Peter Walter, Inge Walter, Landrat Armin Kroder, Antonius Boller, Gabriele Seger-Boller, Erster Bürgermeister Markus Holzammer
(nicht anwesend die beiden Mit-Initiatoren Monika Helmer und Günter Rödl)
Besuch des Landrats auf der Wurschtkärwa
Gespräch des Ersten Bürgermeisters mit dem Landrat
Bürgerversammlung
Wer sind wir? Was machen wir?
Der Helferkreis besteht aus Menschen, die unabhängig von Konfession, Nationalität und politischer Überzeugung ehrenamtlich Asylbewerbende und anerkannte Flüchtlinge unterstützen, die im Gemeindegebiet in Unterkünften untergebracht sind oder eine Wohnung haben. Unsere Initiative ist ein gemeinnütziger, nicht eingetragener Verein, der rein aus humanitären Beweggründen handelt und keinerlei Organisationen vertritt. Das Angebot umfasst Kleiderkammer, Betreuung als Sozialpaten oder Hauspaten, Sprachförderung, Fahrradwerkstatt, Hausaufgabenbetreuung und vieles mehr.
Jeder, der sich im Helferkreis ein wenig engagieren möchte, ist herzlich willkommen.
DANKESCHÖN!
Der Helferkreis Asyl Schwarzenbruck sagt – herzlichen Dank – für jedes gespendete Fahrrad!
Im letzten Mitteilungsblatt hatten wir einen Aufruf gestartet. Unter dem Motto sich von „überflüssigen“ Fahrrädern zu befreien baten wir diese zu spenden.
Überrascht waren wir über die Resonanz. Es wurden zum Teil nicht nur die Fahrräder abgegeben sondern auch Fahrradtaschen, Werkzeug, Ersatzteile sogar Helme. Wir konnten sofort die Fahrräder Bedürftigen übergeben, die sie freudig und sofort in Beschlag nahmen, nach Überprüfen der Luft und der Fahrtauglichkeit. Kleinigkeiten werden und wurden repariert – toll, dass das so unkompliziert geklappt hat.
Wir können nur Danke sagen für diese sehr großzügigen Spenden – ich bin mir sicher, dass diese Fahrräder nun oft in Schwarzenbruck zu sehen sein werden.
Asylcafé
Wenn Sie Lust haben, schauen Sie doch einfach beim nächsten Asylcafé vorbei. Wir vom Helferkreis Asyl möchten die Zeit bei Kaffee und Kuchen nutzen, den Flüchtlingen die Sprache Deutsch im Gespräch näher zu bringen.
Das nächste Asylcafé findet am Samstag, den 29. Juli statt, zwischen 15.00 und 17.00 Uhr.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Benefizlehrgang mit Sachspenden für Flüchtlinge in Lindelburg | Karateakademie beim TSV Ochenbruck
Karateka stehen für einen respektvollen und höflichen Umgang aller Menschen, unabhängig von deren Herkunft, Nationalität, Alter, Religion, Lebensweise usw. und leben schon immer Toleranz und Weltoffenheit – heutzutage würde man sagen „Diversity pur“.
Dies gilt analog für die Karateakademie im TSV Ochenbruck e.V., die sich gerade auch für Benachteiligte sowie die Integration von Flüchtlingen engagiert und dies seit längerer Zeit sogar in ihren Werten formell verankert hat. „Es wurde wieder einmal Zeit“, so der TSV-Akademieleiter Robert Macher, „dass wir unser Leitbild mit Leben füllen und den Worten konkrete Taten folgen lassen!“. Auslöser dafür war u.a. das Beziehen einer neuen Flüchtlingsunterkunft in Lindelburg vor ein paar Wochen, was in der Öffentlichkeit und in den lokalen Medien noch immer für Sorgen und kontroverse Diskussionen sorgt.
In enger Abstimmung mit der Gemeinde Schwarzenbruck, der Verantwortlichen für Asyl und Soziales, Kristin Seelmann, und dem Helferkreis Asyl organisierte man am Samstag, 22.07. unter dem Motto „KARATE WA GI NO TASUKE“ („Karate ist ein Helfer der Gerechtigkeit“), einen Lehrgang der besonderen Art. Wer sich von der Lehrgangsausschreibung angesprochen fühlte und Zeit hatte, wurde gebeten, Sachspenden für die Neuankömmlinge in Lindelburg zur Verfügung zu stellen …. (Fortsetzung in der verlinkten Pressemitteilung)
Wahlamt
Das Wahlamt ist zuständig für die Organisation und die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen. Hierbei werden die einzelnen Wahlereignisse ähnlich eines Projekts abgewickelt. Nachfolgende Aufzählung zeigt die umfangreiche Palette an (möglichen) Wahlereignissen:
- Kommunalwahlen
- Landtags- und Bezirkswahlen
- Bundestagswahlen
- Europawahlen
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
- Volksbegehren und Volksentscheide
- Integrationsbeiratswahlen
- Vorschlagslisten für Schöffen und ehrenamtliche Verwaltungsrichter
Je nach Wahlereignis zählen zu den Hauptaufgaben des Wahlamts:
- die Erstellung und Fortführung von Unterstützungslisten
- die Abwicklung des Parteiverkehrs zur Eintragung in Unterstützungslisten
- die Erstellung und Fortführung des Wählerverzeichnisses
- das Bearbeiten von Anträgen zur Erteilung von Eintragungsscheinen und Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen (im Parteiverkehr und postalisch eingehende Anträge)
- die Sicherstellung der Wahlräume
- die Vorbereitung der Ausstattung aller Wahlräume
- die Einteilung und Berufung der Wahlvorstandsmitglieder und der sonstigen im Zuge der Wahl beteiligten Kräfte
- die Abwicklung der Rücklieferung aus den Wahlräumen am Wahlsonntag und am Montag nach der Wahl
- die Ergebnisermittlung und Ergebniskontrolle
- die Koordination aller an der Wahl beteiligten kommunalen Dienststellen
Hauptverwaltung
Das Hauptamt ist für zentrale Aufgaben und die Organisation der Verwaltung und einzelner Arbeitsprozesse zuständig. Weiter gehören die Vorbereitung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse und der Vollzug der Beschlüsse zum wesentlichen Aufgabenbereich.
Dem Hauptamt sind verschiedene Sachgebiete und Einrichtungen zugeordnet:
- Zentrale Dienste
- Personalabteilung
- Post und Registratur
- EDV und IT
- Kindergartenverwaltung
- Schulwesen
- Tourismus
- Veranstaltungen
Kämmerei
Die Finanzverwaltung der Gemeinde Schwarzenbruck ist in folgende Fachgebiete gegliedert:
- Gemeindekämmerei
- Aufstellung der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans
- Erstellung des Jahresabschlusses
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Zins- und Anlagemanagement
- Einziehung von Gemeindesteuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer) sowie von Gebühren und Beiträgen (z.B. Gebühren für Abwasser sowie Abfall- und Straßenreinigung)
- Gemeindekasse
- Abwicklung des allgemeinen Zahlungsverkehrs
- Bearbeitung von Insolvenzverfahren
- Forderungsmanagement / Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen
Haushaltsplan
Bau- und Umweltamt
Das kommunale Bau- und Umweltamt beschäftigt sich mit den verschiedensten Bauangelegenheiten. So widmet sich das Bauamt den planerischen Aufgaben und ist unter anderem für die Bautätigkeit im Hochbau, die Wasserversorgung, die Abwasserversorgung und die Betreuung der öffentlichen Gebäude und Anlagen in der Gemeinde zuständig. Unter die zahlreichen Aufgaben fallen:
- Bauvorhaben
- Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
- Liegenschaftsverwaltung
- Kommunaler Hochbau
- Liegenschaftskataster
- Bauhof
- Feldgeschworene
- Energieförderprogramme