NÜRNBERGER LAND (lra) – Das Landratsamt Nürnberger Land hat dem Stromnetzbetreiber TenneT mitgeteilt, dass mit der temporären Höherauslastung der Juraleitung derzeit nicht begonnen werden darf, weil wichtige Nachweise zum jetzigen Zeitpunkt nicht erbracht wurden.

Die TenneT TSO GmbH betreibt deutschlandweit Stromtrassen. Ein wichtiges Hochspannungsnetz, die Freileitung Ludersheim-Aschaffenburg, auch Juraleitung genannt, führt durch das Nürnberger Land und kreuzt das Gebiet der Gemeinde Winkelhaid. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat TenneT aufgefordert, die wichtigsten Stromkreisverbindungen ihres Höchstspannungsnetzes vorübergehend und zeitnah höher auszulasten, also eine höhere Stromstärke auf die Trassen zu geben.

Dies meldete TenneT Mitte März dem Landratsamt, das den Übertragungsnetzbetreiber daraufhin aufforderte, bestimmte erweiterte Unterlagen einzureichen, darunter Berechnungen über die Erhöhung der Feldstärke und deren Auswirkungen auf die Bürger*innen, insbesondere in Winkelhaid. Da einige Wohnhäuser im Gemeindegebiet Winkelhaid in einer sehr geringen Entfernung zur Juraleitung stehen, ist die Einhaltung des gesetzlichen Grenzwerts für die magnetische Flussdichte dort besonders sorgfältig zu prüfen.

Der Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen kam TenneT zwar nach, aber die vorgelegten Berechnungen sind aus Sicht des Landratsamts, der Regierung von Mittelfranken, des Bayerischen Landesamts für Umweltschutz und des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte nicht nachvollziehbar. Das Landratsamt Nürnberger Land hatte die genannten Behörden an der Prüfung beteiligt. Weil die Richtigkeit der vorgelegten Berechnungen nach derzeitigem Stand nicht bestätigt werden kann, liegen die Voraussetzungen für eine temporäre Höherauslastung der Freileitung Ludersheim-Aschaffenburg nicht vor. „Nachdem der Nachweis gemäß § 49b Abs. 2 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nicht erbracht wurde, ist die Umsetzung der Maßnahme ‚temporäre Höherauslastung der Freileitung Ludersheim-Aschaffenburg (LH-07-B48) ab 31.03.2023‘ (…) nicht möglich“, teilte das Landratsamt Nürnberger Land deshalb dem Stromnetzbetreiber am 30. März mit.

TenneT hat nun die Möglichkeit, die beabsichtigte Maßnahme erneut anzuzeigen und plausibel und nachvollziehbar nachzuweisen, dass sie die gesetzlichen Grenzwerte insbesondere in der Gemeinde Winkelhaid einhält. Hierbei muss der Netzbetreiber für neun potentiell besonders betroffene Wohngebäude die Einhaltung der Grenzwerte einzeln rechnerisch darlegen.

Die vorausgehende Information finden Sie hier