Wissenswertes für Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger

▶Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern gegeben. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.
▶Informationen (inkl. Härtefallhilfe-Rechner und FAQs) zum Härtefallfonds für nicht leitungsgebundene Energieträger z.B. Heizöl, Pellets oder Flüssiggas finden Sie unter